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Der LT DSHS Köln z.B. hat
seine Laufveranstaltungen beim Leichtathletikverband angemeldet. Die
Teilnehmer können sich sicher sein, dass die Läufe regelkonform laufen
und auch sonst alles seine Richtigkeit hat. Die dort erbrachten
Leistungen von Startpassinhabern wird in Bestenlisten der Verbände
anerkannt. |
Kooperation und Rückendeckung für
den Leichtathletikverband
durch den Deutsche Städtetag
Im Interesse aller
Läuferinnen und Läufer soll die Genehmigung von Laufveranstaltungen bei den
Städten an eine Anmeldung und Genehmigung der Leichtathletikverbände gebunden
werden
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Wer eine Laufveranstaltung
austragen möchte, meldet diese beim Leichtathletikverband an und gehört damit
einer Solidargemeinschaft an, die den Laufsport gemeinsam mit den Vereinen
entwickelt, mit Regel versehen und den Laufboom maßgeblich ins Laufen gebracht
hat. Der Leichtathletikverband wiederum finanziert seine Arbeit unter anderem
durch die Erhebung einer Laufgebühr, die dem Veranstalter im Anschluss seiner
Veranstaltung in Rechnung gestellt wird.
Hier und da gibt es aber auch
Laufveranstalter, die zwar die Früchte des Leichtathletikverbandes für ihre
eigene Zwecke nutzen, sich aber nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen -
sei es aus Unwissenheit, oder um Geld zu sparen, oder weil man sich vom Verband
nicht angesprochen fühlt.
Von Parallelinitiativen wird
gerne darauf hingewiesen, dass es kein Gesetz gibt, dass vorschreibt, dass man
eine Laufveranstaltung beim Leichtathletikverband anmelden muss. Die Mehrheit
sieht das allerdings anders, und erkennt den Leichtathletikverband als einzig
legitime Institution an. Anders sieht es bei direkten Mitgliedern des
Landesverbandes und in der Anerkennung von sportlichen Leistungen an sich
aus. Hier führt der Weg ausschließlich über den Verband.
Was die Anerkennung der Arbeit
und insbesondere die Legitimation zum Einzug einer Gebühr des Leichathletikverbandes angeht, bekommt der Deutsche
Leichtathletikverband nun volle Rückendeckung durch den Deutsche Städtetag und
empfiehlt ausdrücklich, dass alle Laufveranstaltungen anzumelden sind.
In einer Kooperation mit dem DLV ließ der Deutsche Städtetag in einem
seiner Schreiben eine Empfehlung an seine Mitgliedstädte mitteilen:
Gebühren für
Laufveranstaltungen
... Der Deutsche
Städtetag richtet deshalb die Empfehlung an seine Mitgliedstädte - mit
Blick auf die Vermeidung von Terminkollisionen bzw.
Verdrängungseffekten, den Versicherungsschutz der Läufer/innen sowie
eine ordnungsgemäße und regelkonforme Durchführung von
Laufveranstaltungen im Interesse der Sportler/innen - Veranstalter von
Laufveranstaltungen im öffentlichen Raum auf die Anmeldung bei den
zuständigen Leichtathletikverbänden hinzuweisen und sie aufzufordern,
die Laufgebühren zu entrichten. Insbesondere kommerzielle Veranstalter
sollten durch die Anmeldung ihre Laufveranstaltungen einen beitrag für
die Nutzung des durch vereine und Verbände finanzierten Solidarsystems
der organisierten Sports leisten.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Klaus Hebborn |
Dem Schreiben war eine entsprechende Präsentation und nach Beschluss eine
Kooperationsvereinbarung vorausgegangen:
Auszug
aus der Niederschrift:
... Herr Brenner, DLV,
erläutert die Gründe für die vorgesehenen Genehmigungsgebühren bei
Laufveranstaltungen ab 2015.
In der anschließenden
Ausschussdiskussion wird von Ausschussmitgliedern bestätigt, dass die
Ankündigung des DLV zu Unmut vor Ort geführt habe. Gleichwohl müsse man
sehen, welche Vorteile die Vereine haben. Es habe 30 Jahre lang keine
Gebührenerhöhung gegeben. Kleine Betreiber von Veranstaltungen würden
hierdurch auch entlastet. Insgesamt müsste die Diskussion versachlicht
werden und es gebe gute Gründe für die Handlungsweise des Verbandes.
Der Ausschuss fast einstimmig folgenden Beschluss:
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen
Sportbund, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund vom November 2008 würdigt die Bedeutung des Sports und der
Angebote sowie Leistungen der Sportvereine und -verbände unter dem Dach
des DOSB positiv. Darüber hinaus stellt die Vereinbarung in Ziffer II.
fest, dass die Förderung des Vereinssports durch die Kommunen auch in
Zukunft wesentlicher Gegenstand von Kommunalpolitik bleibt. Vor diesem
Hintergrund und um mit anderen, insbesondere kommerziellen Anbietern von
Laufveranstaltungen, einen Interessenausgleich herbeizuführen,
unterstützt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes das Anliegen des DLV zur Genehmigungsgebühr
für Laufveranstaltungen. Der Ausschuss empfiehlt den Städten und
Gemeinden vor allem auch im Interesse aller Läuferinnen und Läufer, die
Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen durch Laufveranstaltungen
an die Anmeldung und Genehmigung der Leichtathletikverbände zu binden. |
Kooperation mit dem
Deutschen Leichtathletik-Verband
Laufgebühren
Der Deutsche Städtetag
hatte dem DLV die Möglichkeit geboten, in der letzten
Sportausschuss-Sitzung seine Vorstellungen über eine bundeseinheitliche
Gebührenregelung für Laufveranstaltungen darzustellen. Der DLV hatte um
Unterstützung gebeten, diese angestrebte Gebühr in Höhe von 1 Euro durch
die den Lauf genehmigenden Städte verbindlich für den Laufveranstalter
festzuschreiben. Der Städtetag hat daraufhin zugesagt, seinen
Mitgliedstädten zu empfehlen, dass sie die Laufveranstalter auf die
Gebühr aufmerksam machen und für die Bezahlung der Laufgebühr werben
sollten.
Nunmehr hat der
Verbandsrat des DLV im Rahmen der Deutschen Meisterschaften in Nürnberg
einen abschließenden Beschluss getroffen, der beinhaltet, dass ab
1.1.2016 bundeseinheitlich für alle Laufveranstaltungen von den
sogenannten Finishern eine Gebühr von 0,50 EUR an den DLV und seine
Landesverbände abzuführen ist. Damit hofft der DLV, einen angemessenen
Interessensausgleich zwischen den Läufern, den Laufveranstaltern und den
Verbänden im Sinne einer einvernehmlichen Lösung gefunden zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
ln Vertretung
Klaus Hebborn |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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