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Sportpolitiker im Bundestag sind für die Aufnahme des Sports ins Grundgesetz
 
 
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27.01.2006  

 
 

Sportpolitiker aller etablierten Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich für eine Verankerung des Sports im Grundgesetz ausgesprochen. Das ergab eine Umfrage des DSB-Pressedienstes. Die Umsetzung könnte schon im März auf der Agenda der Parlamentarier stehen, wenn eine erste Vorlage verfassungsändernde Vorschläge im Zuge der Föderalismusreform die Fraktionsspitzen und auch die Ausschüsse des Deutschen Bundestages beschäftigen wird.

Noch offen ist allerdings, ob ein Sport-Passus ins Grundgesetz tatsächlich schon bei der politisch gewollten schnellen Änderung der Verfassung aufgenommen werden kann. Sportrechtsexperten meinen, hier bestehe - genau wie beim Schutz der Kultur - noch intensiverer Diskussionsbedarf, weil die subjektiven Rechte der Bürger klar umrissen beschrieben werden müssten.

Der Vorsitzende des Sportausschusses, Peter Danckert, hatte am 14. Dezember letzten Jahres in Berlin die Aufnahme des Sports als Sozial- und Kulturgut angeregt und das „Huckepack-Verfahren“ mit der Neuordnung der bundesstaatlichen Zuständigkeit als optimal bezeichnet. DSB-Präsident Manfred von Richthofen begrüßte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) die von Peter Danckert angeschobene Diskussion. „Durch die Gründung des Deutschen Olympischen Sportbundes wird sich der organisierte Sport auch stärker gesellschaftspolitisch einbringen“, erklärte von Richthofen. Wenn sich der Bundestag vor fünf Jahren mit Vehemenz für eine Verankerung des Sports in die EU-Verfassung eingesetzt habe, müsste er nunmehr auch in Deutschland den Sport ins Grundgesetz aufnehmen und ihn damit als schützenswertes öffentliches Gut deklarieren, sagte der DSB-Präsident.

Die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Freitag, begrüßte die Initiative ihres Fraktionskollegen Peter Danckert. Sie schrieb: „Sport ist in vielen Bundesländern bereits Bestandteil der Verfassung, allerdings bedingt dies nicht eine eindeutige und unumstrittene Sicherung der Unterstützung für den Sport. Aktuell erfolgt im unionsgeführten Nordrhein-Westfalen eine deutliche Kürzung der Mittel für die Sportförderung trotz der Verankerung des Kulturgutes Sport als Staatsziel in der Landesverfassung. Eine solche Verankerung des Sports im Grundgesetz darf sich nicht in reiner Symbolik erschöpfen. Verlässliche Verpflichtungen zur Sicherung der Förderung des Sports müssten daraus abgeleitet werden können.“

Für die Unionsfraktion begrüßte der Sportsprecher Klaus Riegert die Diskussion, forderte aber zugleich eine intensive Debatte, gerade auch mit Verfassungsjuristen: „Die eigentlich spannende Frage ist, was ein Verfassungsartikel de facto bringen würde. Einen Sportpassus ins Grundgesetz nur aus optischen Gründen aufzunehmen, ergibt keinen Sinn. Vielmehr müsste eine Formulierung, die den Sport als Staatsziel verankern könnte, dann auch mit Leben erfüllt werden. Das heißt, es sollte jedem Bürger, der das Grundgesetz liest, deutlich werden, was eine solche Passage konkret bedeutet. Ich werde diesen Vorschlag intensiv in der Arbeitsgruppe Sport diskutieren sowie ihn auf die Tagesordnung einer der nächsten Fraktionssitzungen setzen lassen. Und wir sollten Kontakt mit den Kulturpolitikern aufnehmen, die ebenfalls eine Verankerung der Kultur ins Grundgesetz vorschlagen. Vielleicht könnte man sogar diesen Passus durchbringen: ‚Der Bund fördert Kultur und Sport.’ Dann hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Auf alle Fälle: Ein solches Begehren muss verfassungsrechtlich tragfähig sein und im Parlament mehrheitsfähig sein - benötigt werden zwei Drittel der Stimmen.“

Detlef Parr, Sportexperte der FDP-Bundestagsfraktion, gab dieses Statement ab: „Zur Ordnung des Gemeinschaftslebens gehört zweifellos der Sport mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf Bildung, Gesundheit, Kunst, Kultur, Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn. Eine Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz wertet seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung wesentlich auf. Der Blick auf die Landesverfassungen zeigt allerdings, dass eine verfassungsrechtliche Verankerung des Sports nicht immer über ein verbales Bekenntnis zu seiner staatlichen Pflege und Förderung hinausgekommen ist. Wenn wir dem Sport auch auf der Bundesebene Verfassungsrang geben wollen, darf es nicht bei einer unverbindlichen, schnell vergänglichen Symbolerklärung bleiben. Vielmehr muss damit die ernsthafte Absicht verbunden werden, dem organisierten Sport und seiner Selbstverwaltung verlässliche, berechenbare staatliche Rahmenbedingungen zu garantieren. Der Sport darf niemals Spielball kurzfristiger politischer Entscheidungen sein!“

Der Grünen-Sportsprecher Winfried Hermann schreibt in seiner Stellungnahme: „Die Diskussion um eine Aufnahme des Sports in das Grundgesetz muss vorangebracht werden. Denn zeitgleich hat auch eine Debatte um die grundgesetzliche Verankerung des Kulturbegriffs begonnen. Leider hat die große Koalition weder ein sportpolitisches Konzept noch einen nachvollziehbaren Aufgabenkatalog anzubieten. Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist es jedoch notwendig, zu einer nachhaltigen Sportentwicklung in Deutschland zu kommen. Der Start der großen Koalition in der Sportpolitik geht leider nicht in diese Richtung.“

Das Bundesjustizministerium wies darauf hin, dass es sich zu diesem Begehren der Sportpolitiker nicht äußern wolle. Ministerialrat Joachim Krannich, Sportkoordinator im Bundeskanzleramt, meinte, das Fachressort sei jetzt gefordert, sich zu positionieren.
 





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Autor und Copyright: Meldung des Deutschen Sport Bundes

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