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Bundestag berät über Verankerung des Sports im Grundgesetz
 
 
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07.02.2006  

 
 

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich schon im März über die Verankerung des Sports als Staatsziel im Grundgesetz in erster Lesung beraten. Das erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen Reiche, der gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert, einen ersten Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung erarbeitet hat. Danach soll das Grundgesetz um einen Artikel 20 b erweitert werden. Die Formulierung lautet: „Der Staat schützt und fördert die Kultur und den Sport.“
 
DSB-Präsident Manfred von Richthofen begrüßte die Initiative: „Die Aktivitäten von Steffen Reiche und Peter Danckert müssen auf fruchtbaren Boden fallen. Wir prüfen jetzt den ersten Entwurf. Sehr gut ist, dass Kultur und Sport als schützenswerte Gesellschaftsgüter in der Verfassung verankert werden sollen. Ich erwarte keine Widerstände. Der Sport selbst ist ja integraler Teil des kulturellen Lebens in unserem Land.“ Bereits am 27. Januar 2006 hatte das DSB-Präsidium die Anstrengungen der Parlamentarier, die Mitte Dezember letzten Jahres nach einer Sportausschuss-Sitzung begründet wurden, mit einem einstimmigen Votum unterstützt.

IOC-Mitglied Dr. Thomas Bach erklärte im Deutschlandfunk: „Ich habe bei meinem Gespräch mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht, dass ich diese Initiative unterstütze. Es wäre sehr gut und wichtig, wenn der Sport seinen Platz im Grundgesetz finden würde. Zum einen würde es der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports entsprechen, zum zweiten wäre es auch Ausdruck dessen, was im Bund sowieso geschieht: nämlich die Förderung des Leistungssports durch finanzielle Hilfen, aber auch durch Stellen für Hochleistungssportler bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und beim Zoll. Es wird nicht einfach werden, den Sport in unsere Verfassung zu schreiben.“ Bach hofft allerdings, dass es eine „Morgengabe der Politik“ zum Vollzug der Verschmelzung von DSB und NOK am 20. Mai 2006 in der Frankfurter Paulskirche geben könnte.

Wie Steffen Reiche, Mitglied des Kultur- und stellvertretendes Mitglied des Sportausschusses im Parlament, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, habe die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ bereits ein klares Votum für eine Staatsziel-Bestimmung der Kultur abgegeben. Die Erweiterung um den Sport sei politisch sinnvoll, aber auch erforderlich, weil durch den Einigungsvertrag von 1990 die Förderung des Sports zur Staatsaufgabe erklärt wurde. „Wenn jetzt Sport und Kultur Hand in Hand gehen, wagt keiner im Parlament und in der Bundesregierung zu widersprechen“, sagte Reiche.

Der erste Gesetzentwurf soll nach Worten des ehemaligen brandenburgischen Bildungs- und Sportministers noch im Februar in der SPD-Bundestagsfraktion beraten sowie mit der Unions-Fraktion abgestimmt werden. Der Abgeordnete machte deutlich, er erwarte einen „allgemeinen parlamentarischen Konsens“. Die Verankerung des Sports als Kultur- und Sozialgut im Grundgesetz werde dann voraussichtlich im Mai mit den Verfassungsänderungen zur Föderalismusreform endgültig beschlossen werden können, sagte Reiche, der den Wahlkreis Cottbus im Bundestag vertritt. Danckert und Reiche hatten von der Arbeitsgruppe Sport der SPD-Bundestagsfraktion den Auftrag erhalten, das Anliegen des Sports mit dem der Kultur zu verbinden und einen ersten Gesetzesentwurf zu formulieren.

In dem Papier heißt es: „Die Förderung des Sports hat sich als politisch allgemein akzeptierte Staatsaufgabe herauskristallisiert, der es aber bislang an einem ausdrücklichen und speziellen Verfassungsauftrag fehlt.“ Sport könne nicht nur als Teil kultureller Aufgaben begriffen werden, sondern sei darüber hinaus „Aufgabe eigener Art“. Sportereignisse erschöpften sich nicht nur in ihrem Unterhaltungswert, sie erfüllten - so habe es bereits das Bundesverfassungsgericht 1997 festgestellt - „eine wichtige gesellschaftliche Funktion“.

Steffen Reiche machte auch deutlich, dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Chance bestehe, neue Ansätze in die Verfassung zu schreiben: „Seit 1989 schlägt die Globalisierung voll zu und bestimmt das wirtschaftliche und soziale Leben im Lande. Bis dahin gab es immer die Auffassung, der Staat sei in Allmachtsbemühungen zu bändigen und dürfe nicht zu stark in die Lebensverhältnisse des Einzelnen eingreifen. Jetzt ist es aber gesellschaftlich geboten, dem Staat Aufgaben zuzuweisen, damit er die Bürger vor den Folgen der Globalisierung schützen kann. Eine nationale Verfassung hat nun einmal auch die Aufgabe, relevante Lebensweisen und soziokulturelle Instrumentarien vor dem Ansturm ungefesselter Globalisierungskräfte zu bewahren.“

Überdies - so machte Reiche in Berlin deutlich - gelte es, Errungenschaften eines Landes abzusichern, das sich wegen der deutschen Teilung bis 1989 noch nicht als Nationalstaat definiert hat und sich jetzt als EU-Mitgliedsland in einem besonderen Vertragsverhältnis der Staatengemeinschaft befindet, die viel Eigendynamik entwickelt hat. Die Stärkung der Regionalisierung, zum Beispiel bei der Brauchtumspflege, müsse unterstützt werden, aber auch zu einer Prononcierung von vorbildlichen nationalen Errungenschaften führen. Da sich 15 der 16 Bundesländer (mit Ausnahme von Hamburg) zu einer Staatszielbestimmung Sport entschlossen haben, sei es an der Zeit, auf Bundesebene diese Entwicklung aufzugreifen und den Sport als Kultur- und Sozialgut verfassungsrechtlich abzusichern.





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Autor und Copyright: Mitteilung des Deutschen Sportbundes (DSB)

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