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Mit Schweizer Datenbank Medikamente auf Dopingwirkstoffe prüfen
 
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10.03.2006 

 

Der Fachbereich Dopingbekämpfung des Schweizer Bundesamtes für Sport bietet auf der Internetplattform www.dopinginfo.ch eine Arzneimitteldatenbank an, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob ein in der Schweiz zugelassenes Medikament verbotene Substanzen enthält oder nicht. Das Angebot ergänzt das Informationsangebot für Sportler und deren Betreuer und kann auch Deutschen Sportlern nützlich sein.
 
Athletinnen und Athleten sind sich zunehmend ihrer Verantwortung bei der Einnahme von Arzneimitteln bewusst. Die offizielle Dopingliste wird oft als zu fachspezifisch und in der Praxis wenig hilfreich empfunden. Die Liste der erlaubten Arzneimittel bei banalen Erkrankungen deckt nur die gängigen, nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel ab, und entspricht deshalb nicht allen Bedürfnissen der Athletinnen und Athleten.
 
Der Fachbereich Dopingbekämpfung des Schweizer Bundesamtes für Sport hat nun eine Datenbank entwickelt, die allen Interessierten kostenlos zur Verfügung steht. In der Schweiz zugelassene Arzneimittel können damit basierend auf der aktuellen Dopingliste auf ihre Unbedenklichkeit überprüft werden. Die Daten beruhen auf Angaben des Heilmittelinstituts Swissmedic und werden in regelmässigen Abständen aktualisiert. Da in seltenen Fällen Arzneimittel im Ausland unter dem selben Markennamen im Handel sind, aber nicht die gleiche Zusammensetzung der Wirkstoffe aufweisen, können Ratsuchende ebenfalls eingeben, wo sie das Medikament gekauft haben. Eine umfangreiche Linkliste verweist auf entsprechende Angebote von Anti-Dopingorganisationen der entsprechenden Länder.
 
Gemäß den Anti-Dopingregeln sind Athletinnen und Athleten selbst dafür verantwortlich, welche Arzneimittel sie einnehmen. Das neue Angebot ist daher ein weiterer wichtiger Schritt in der Dopingprävention. Der Fachbereich Dopingbekämpfung des Bundesamtes für Sport unterstützt zusammen mit der Fachkommission für Dopingbekämpfung von Swiss Olympic Athletinnen und Athleten bestmöglich, damit sie ihren Sport frei von Doping ausüben können.





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Autor und Copyright: Mitteilung des Schweizer Bundesamtes für Sport