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Streit um Marathonmesse
 
 
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13.02.2009  

 
 

Der Streit zwischen der H & S Sportmarketing GbR und der Köln-Marathon GmbH über die Ausrichtung der Marathonmesse wurde vor dem Landgericht weiter geführt

Um die Ausrichtung der Marathonmesse, die traditionell in den Tagen vor der Großveranstaltung angeboten wird, drehte sich gestern alles im Saal 134 des Landgerichts. Der Vorsitzende Richter Manfred Kreß befasste sich mit dem teils giftig ausgetragenen Streit zwischen der H & S Sportmarketing GbR als Klägerin sowie der Köln-Marathon GmbH als Beklagter.
 
Von 1998 bis 2003 hatte H & S - Georg Herkenrath und Jochen Scheler - im Auftrag von Köln-Marathon die Messe vorbereitet, durchgeführt und abgewickelt. Im Jahr 2004 wurde dem Unternehmen der Vertrag plötzlich gekündigt, weil die Marathon-Messe für die nächsten fünf Jahre auf das Gelände und unter die Federführung der Kölnmesse wechselte. Zu diesem Zeitpunkt hatte H & S nach eigenen Angaben aber bereits die Zusage erhalten, die Messe auch weiterhin auszurichten und dementsprechend schon auf drei weitere Jahre das Zelt für den Neumarkt bestellt. Daher schloss die Köln-Marathon GmbH mit H & S für fünf Jahre eine Vereinbarung, wonach Scheler und Herkenrath zwar nicht mehr verantwortlich, aber doch mit spezifischen Leistungen in die Ausrichtung in Deutz eingebunden werden sollten. Auch Ausgleichszahlungen wurden versprochen. Die Vereinbarung sah zudem vor, innerhalb der Laufzeit Gespräche zu führen, wie die Zusammenarbeit ab 2009 wieder aufleben könne.
 
Markus Frisch, Geschäftsführer der Marathon GmbH, warf H & S vor, "Entschädigungen ohne Gegenleistung" kassiert zu haben. "Es ist doch nicht wie bei der Sparkasse", konnte sich der Richter darauf eine aktuelle Spitze nicht verkneifen. Der Rechtsbeistand der Geschäftsleute hatte dargelegt, dass es sehr wohl Leistungen gegeben habe, "die aber nicht zu 100 Prozent abgerufen worden sind". Außerdem hätten seine Mandanten keine Möglichkeit bekommen, ihre Leistungen in vollem Umfang einzubringen. Die wollen sie jetzt aber nach Ablauf der fünf Jahre wieder anbieten. Daher reichten sie Feststellungsklage ein. Frisch wies jedoch darauf hin, dass die Gesellschafter des Marathons "absolut kein Interesse an einer Zusammenarbeit haben". Man wolle die Kölnmesse weiterhin mit der Durchführung betrauen - auch wenn es hierfür noch keinen neuen Vertrag gibt. Ob sich Scheler und Herkenrath, Gründungsmitglied des Köln-Marathon, einklagen können, entscheidet die Kammer am 1. April. Vorher wollen die Anwälte der Parteien ausloten, ob es eine außergerichtliche Einigung geben kann. Richter Kreß: "Die Kammer gibt zu erkennen, dass die Klage Erfolg haben dürfte."





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Autor und Copyright: Constantin Graf von Hoensbroech /Kölnische Rundschau vom 10.2.2009
Übernahmeerlaubnis des Artikel für Laufen-in-Koeln wurde vom Autor schriftlich erteilt.

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