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Winfried
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Zweifelhafte
Kampfrichter-Aussage bringt Winfried Schmid um verdienten Deutschen Meistertitel
Mit einem Eklat am
Kampfrichter-Tisch endeten die Deutschen Halbmarathonmeisterschaften in Refrath.
Winfried Schmidt lief ein starkes Rennen und gewann den M65 Wettbewerb überlegen
mit fast 5 Minuten Vorsprung.
Die Freude über den Deutschen
Meistertitel dauerte jedoch nur kurz, da ein Kampfrichter eine regelunkonforme
Anfeuerung eines Zuschauers gesehen haben wollte. Wegen angeblicher Betreuung
durch einen Sportkameraden war Winfried Schmidt zuvor verwarnt worden. Der
Kampfrichter strengte die Disqualifikation an, in dem er unsachgemäß einen
mitlaufenden Zuschauer kurz vor dem Ziel anführte, der Winfried Schmidt einen
Wettbewerbsvorteil verschafft haben soll.
Winfried Schmidt war völlig
perplex von dieser Anschuldigung, da er sich als Lokalmatador mit Recht nicht
für die vielen Anfeuerungen durch Zuschauer an der Strecke verantwortlich fühlt.
Das Schiedsgericht entschied
leider auf Basis der Kampfrichter-Behauptungen mit 2:1 Stimmen für eine
Disqualifikation und erkannte den Titel ab. Eine Entscheidung, die umso
unverständlicher erscheint, da sich im Nachhinein einige Zuschauer fanden, die
berichten konnten, dass es sich bei der besagten Szene um eine übliche
Anfeuerung handelte, bei dem sich der Zuschauer 3 oder 4 Schritte mit Winfried
Schmidt anfeuernd mitbewegt hatte. Dabei stand der Zuschauer gemeinsam mit
andern auf einer Verkehrsinsel zwischen den beiden Laufrichtungen. Welche
Motivation den Kampfrichter zu der unangemessenen Darstellung in seinem Bericht
bewegt haben mögen, darüber kann nur spekuliert werden.
Klar ist jedoch, dass
Kampfrichter und Schiedsgerichte, die wie in diesem Fall ein vernünftiges
Augenmaß vermissen lassen, der Leichtathletik schaden und vor allem Athleten,
wie Winfried Schmidt, um den verdienten Lohn für ihre Leistung und
Trainingsanstrengungen bringen.
Wenn sich solch ein
Kampfgerichtsverhalten etabliert, kann zukünftig jeder Konkurrent durch
Anfeuerung von außen ausgeschaltet werden, ohne dass sich der Athlet wehren
kann. Was für eine Willkür!
Diese Entscheidung ist ein
schwarzer Fleck auf einer ansonsten gelungenen Veranstaltung des TV Refrath, bei
der ein Tempomacher half eine hervorragende Siegerzeit bei den Männern zu laufen
und bei dem viele Athleten von Zuschauern und Betreuern zu guten Leistungen
angefeuert wurden.
So sollte es sein - und nicht
wie im für den Veranstalter höchst unrühmlichen Fall von Winfried Schmidt!
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Autor und Copyright: Robert Krämer für Laufen-in-Koeln
Foto: Irene Bendhiba
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