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Kölner Profi sucht rechtliche Klärung der „Disqualifikation“ beim Cologne Triathlon Weekend  Der Kölner Triathlon-Profi Till Schramm ruft nach der „Disqualifikation“ beim Cologne Triathlon Weekend das Verbandsgericht des Nordrhein-Westfälischer Triathlon-Verbandes an. Der 28-Jährige geht damit gegen die Nichtwertung seines zweiten Platzes aufgrund eines vermeintlich regelwidrigen Fahrmanövers auf der Radstrecke beim Kölner Triathlon am 1. September 2013 vor.  "Zum einen sehe ich den Grund der angeblichen Disqualifikation nicht gegeben, da ich mich und einen anderen Athleten durch mein Manöver an einer Engstelle erfolgreich vor einem Sturz bewahrt habe. Zum anderen, und dies ist noch wichtiger, ist der gesamte Disqualifikations-Vorgang aus meiner Sicht nicht regelkonform verlaufen und ich ersuche im ersten Schritt Klärung vor dem Verbandsgericht.“, erläutert Till Schramm.  Schramm hat hierfür den Prozess- und Gesellschaftsrechtler Dr. Sebastian Longrée mandatiert. Longrée ist Partner in der Essener Wirtschaftskanzlei Kümmerlein. In seiner Praxis berät und vertritt Longrée auch Athleten, Verbände und Unternehmen zu sportrechtlichen Themen.  Für Till Schramm wird das Sportjahr 2013 allerdings nicht mit juristischen Themen, sondern mit einem weiteren sportlichen Highlight zu Ende gehen. Der Kölner startet gleich zwei Mal in Thailand. Am 24. November steht der Laguna Phuket Triathlon auf dem Programm. Wenige Tage später startet der Familienvater bei der Half Challenge Thailand, bei der die versammelte Weltelite um die Ironman Hawaii Sieger Craig Alexander, Pete Jakobs und Chris Mc Cormack ihren Saisonabschluss feiert. "Ich werde zwar keine Topform haben aber habe nochmal alles im derzeitigen deutschen Schmuddelwetter gegeben, um konkurrenzfähig zu werden." __________________________________ Autor und Copyright: Stephan Flock für Laufen-in-Koeln |