Das
Ministerium von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat Ende
Mai die lang erwarteten Eckpunkte für ein Präventionsgesetz
vorgelegt. Diese Eckpunkte sollen als das Gerüst für die Erarbeitung
einer gesetzlichen Regelung dienen. Mit ihr soll erstmals die
Prävention als vierte Säule im deutschen Gesundheitswesen neben der
akuten Behandlung, der Rehabilitation und der langfristigen Pflege
ausgebaut werden.
In dem
Papier selbst ist von einem Paradigmenwechsel im deutschen
Gesundheitswesen die Rede. Der Deutsche Sportbund hatte kürzlich
gemeinsam mit der AG Präventionsgesetz, die sich aus namhaften
Experten zusammensetzt, eigene Vorstellungen präsentiert, die
bereits mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmt sind.
Durch
die jetzige Vorlage könnte der angekündigte Zeitplan für die
Verabschiedung des Gesetzes noch eingehalten werden. In der am 1.
Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsreform war festgehalten
worden, dass das Präventionsgesetz zu Beginn 2005 in Kraft treten
soll. Viele Experten haben aber in den letzten Monaten diesen Termin
angezweifelt. Die Eckpunkte sollen die Grundlage für die Abstimmung
in den politischen Gremien bilden.
Eckpunkte vom Gesundheitsministerium für ein Präventionsgesetz
Noch
unklar ist die Stoßrichtung des Gesetzes. Als vordringlichstes Ziel
sollen zunächst einmal alle Regelungen zur Prävention, die in
unterschiedlichsten Gesetzen vorhanden sind, in einem Buch
zusammengefasst werden. Da sich das Papier auf juristische Probleme
wie Finanzierung oder gesetzliche Zuständigkeiten bezieht, werden
der Sport oder die körperliche Bewegung in diesen Eckpunkten, die am
25. Mai erstmals in schriftlicher Form vorlagen, zunächst noch nicht
explizit erwähnt. Allerdings kommt ein Beispiel, mit dem die
Möglichkeiten der Prävention verdeutlicht werden, genau aus diesem
Bereich. Danach könnten durch die entsprechende präventive
Behandlung von chronischen Rückenschmerzen allein 2,6 Milliarden
Euro jährlich eingespart werden.
Ein
Hauptbestandteil der Eckpunkte ist die Finanzierung einer Stiftung
für Prävention, mit der übergreifende Maßnahmen finanziert werden
sollen. Der Bund möchte sich die Aufsicht über diese Stiftung
vorbehalten. Gleichzeitig aber ist nicht von einer Mittelbeteiligung
des Bundes die Rede. Vielmehr soll der Haushalt der Stiftung
vordringlich aus den Etats der Sozialversicherungen wie Kranken-,
Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung gestaltet werden. Die
privaten Krankenversicherungen sollen sich nur daran beteiligen.
Insgesamt ist die Rede von 140 Millionen Euro jährlich.
Aus dem
Stiftungskapital sollen drei Leistungsbereiche finanziert werden.
Als erstes Ziel werden bundesweite Kampagnen zur Aufklärung genannt.
Mit ihnen soll das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen für die
eigene Gesundheit entwickelt und gestärkt werden. Hierfür soll sich
der Möglichkeiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
bedient werden. Zudem sollen Projekte nach den Maßgaben der
Weltgesundheitsorganisation WHO gefördert werden. Als drittes sollen
zunächst Modellprojekte erprobt und bei Eignung auf den
Gesamtbereich des Gesundheitswesens ausgedehnt werden.
|
|