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Lauf-Genehmigungsgebühr - DLV-Verbandsrat einigt sich auf Kompromiss |
Lauf-Genehmigungsgebühr -
DLV-Verbandsrat einigt sich auf Kompromiss:
Der DLV-Verbandsrat hat
am Freitag eine Kompromiss-Entscheidung zur Genehmigungsgebühr für
Laufveranstaltungen getroffen.
Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf
seiner Sitzung in Nürnberg beschlossen, die Genehmigungsgebühr für
Laufveranstaltungen ab dem 1. Januar 2016 bundeseinheitlich auf 50 Cent
pro Finisher festzulegen.
Zusätzlich wurde eine soziale Komponente eingeführt. Läufe mit
karitativem Zweck sind von der Gebühr ausgeschlossen. Im Jugendbereich
wird die Gebühr ab der Altersklasse U18 erhoben.
Zahl der Finisher ausschlaggebend
DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop erläuterte die Entscheidung bei der
Auftakt-Pressekonferenz anlässlich der Deutschen Meisterschaften in
Nürnberg. "Derzeit liegt die Gebühr in den einzelnen Landesverbänden
unterschiedlich zwischen 25 und 62 Cent pro Teilnehmer. Unser Ziel war
von Beginn an eine bundeseinheitlich Regelung. Soweit es durch die
Neuregelung zu Mehreinnahmen kommt, fließen diese in den regionalen
Sportbetrieb."
Ursprünglich sollte die Genehmigungsgebühr ab 2016 bei einem Euro pro
Finisher liegen, was teilweise zu heftiger Kritik geführt hatte. "Wir
haben nach vielen Gesprächen auch mit Laufveranstaltern und Läufern
entschieden, die Gebühr bundeseinheitlich auf 50 Cent festzusetzen.
Ausschlaggebend ist die Zahl der Finisher, nicht mehr wie bisher aller
Teilnehmer. Mit der jetzigen Entscheidung haben wir der berechtigten
Kritik Rechnung getragen, soziale Bedürfnisse berücksichtigt und
insgesamt einen guten Kompromiss gefunden." |
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Autor und Copyright: DLV / Peter Schmitt
Foto: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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