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Unzulässige Sprühaktion - Teil 2
 
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05.08.2015 

 

Zwischen Zoobrücke und Tanzbrunnen wurde 40 Mal ein Werbung auf den Gehweg gesprüht. So eine Aktion ist unzulässig. Die Verursacher lassen die "Verunstaltung" jetzt wieder entfernen.
 
"TomTom" lässt Werbung wieder entfernen

 
Eines muss man ja den Werbestrategen der Firma TomTom lassen, ausdauernd sie ja. Wie Laufen-in-Koeln am 31.07.2015 berichtete, wurde im Kölner Stadtwald über eine längere Strecke mehrfach das Abbild einer Laufuhr des Unternehmens werbewirksam auf den Boden gesprüht. Ausdauernd deshalb, da dieser Aufdruck mindestens auch im Rheinpark aufgetragen wurde. Eine aufmerksame Leserin berichtet von 40 Abbildungen, die zwischen Zoobrücke und Tanzbrunnen auf den Gehweg gesprüht wurde. Aber auch das Gelände rund um das Vereinsheim des ASV Köln kam nicht zu kurz.
 
Nicht nur, dass das hinsichtlich der Grünflächenanlagen im öffentlichen Raum eine ziemliche Sauerei ist, wie das Grünflächenamt der Stadt Köln auch bestätigt, ist dies unzulässig. Dort kündigte man an, zu versuchen, die Aufdrucke zu entfernen.
 
Wie sehen es die Läufer? Eine Zuschrift an Laufen-in-Koeln meint: "
Verunstaltung des öffentlichen Raumes für Werbezwecke ist wirklich unerträglich und sollte zumindest dazu führen, die Produkte dieser Firma zu boykottieren."
 
Eine Anfrage mit Bitte einer Stellungnahme seitens Laufen-in-Koeln an TomTom blieb bisher leider unbeantwortet.
 
Die Sprühaktion dürfte aber bald verschwunden sein. Dr. Joachim Bauer vom Grünflächenamt der Stadt Köln informierte Laufen-in-Koeln
heute darüber: "Die Firma hat ein Unternehmen beauftrag um die Werbung zu entfernen."



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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln