|
Eine Sache der Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Läufern Oder sind 10 Kilometer = 10 Kilometer?  Eine Szene die sich auf Facebook immer wieder abspielt, Läuferinnen und Läufer gratulieren sich gegenseitig zu ihren tollen Zeiten und dokumentieren ihre neue, persönliche Bestzeit. Die Strategie des Laufveranstalters ist aufgegangen, bei der Freude unter den Teilnehmern darf er sich sicher sein, dass die Bestzeitläufer nächstes Jahr wieder mit dabei sind. Was die Läuferinnen und Läufer aber im Allgemeinen aus Unwissenheit nicht wissen, dass (z.B.) eine ausgewiesene 10 km Strecke nicht immer in Wirklichkeit 10 Kilometer lang ist.  Oftmals sind die Strecken in Wahrheit um einiges kürzer. Der Frust dürfte vorprogrammiert sein, wenn die frisch gebackenen Bestzeitläufer auf einer unter den Richtlinien der Leichtathletik vermessenen Strecke dann langsamer sind. Es ist nicht auszuschließen, dass diejenigen Läufer dann vielleicht diesen Lauf meiden, weil man da ja viel länger braucht, als auf der anderen (etwas kürzeren) Strecke.  Damit die Leistung untereinander vergleichbar ist, hat man sich im Straßenlauf international auf ein alleingültiges Messverfahren geeinigt, nach der so genannten Jones-Counter Methode. Hierzu wird am Vorderrad eines Fahrrades ein mechanisches Zählwerk angebracht und die Strecke nach einem festgelegten Verfahren auf Grundlage der Internationalen Wettkampfregel 240.3 (IWR) vermessen. Ein Verfahren, das reproduzierbar ist. An Glaubwürdigkeit gewinnt die Vermessung allerdings erst, wenn die Vermessung (in Hinsicht auf Deutschland) von einem DLV-lizensierten Vermesser durchgeführt und das Protokoll der Vermessung vom Deutschen Leichtathletikverband (DLV) abgenommen wurde. Auf solchen Strecken erbrachte Leistungen können dann national, bzw. international anerkannt werden und finden bei Teilnehmern mit Startpass Einzug in die jeweiligen Bestenlisten. Und der Läufer kann sich sicher sein, dass die Strecke auch tatsächlich so lang war, wie sie in der Ausschreibung ausgewiesen wurde. Bei Läufen, die nicht DLV-Vermessen sind, können sich Teilnehmer folglich untereinander nur innerhalb des jeweiligen Rennens miteinander vergleichen.  Viele Veranstalter scheuen den Aufwand und die Kosten für eine DLV-Vermessung und vermessen ihre Strecken lieber selbst nach eigenem Ermessen und benutzen hierfür unterschiedliche Gerätschaften wie Messrad, GPS oder sonstige Utensilien. Dass das nicht funktionieren kann, hat vor ein paar Jahren bereits das Laufmagazin "aktiv laufen" dokumentiert. Hierzu testete man unterschiedliche Systeme, wie Laufcomputer, GPS, Fußsensor,
 Ein Experiment, was jeder für sich selbst einmal mit seiner Laufuhr ausprobieren kann. Man absolviert einige Runden auf einer 400m Bahn und schaue sich dann die GPS-Aufzeichnung am Computer an. Die Aufgezeichnete Strecke verläuft sonst wo, nur nicht exakt auf der Bahn, auf der man die ganzen Runden gelaufen ist.  Doch wie erkennt man als Außenstehender, wie eine Strecke vermessen wurde? Hinweise darüber gibt eine beim DLV geführte Liste aller entsprechend vermessenen Strecken. Dort sind alle vom DLV anerkannte Strecken gelistet, allerdings nur von Veranstaltungen, die auch beim Leichtathletikverband gemeldet sind. Unabhängig davon können Privatveranstalter ihre Strecken zwar auch DLV-Vermessen lassen, so wie es die Kölner Agentur Pulsschlag z.B. macht - die werden aber, da sie dem Verband nicht angehören, in der Liste nicht mit aufgeführt. Entgegen der allgemeinen Meinung, dass eine entsprechende Vermessung nur bei Bestenlisten-Strecken über 5/10/HM und Marathon Sinn macht, führt der DLV auch Strecken mit krummen Distanzen. Ganz nach dem Motto "Der Teilnehmer hat das Recht zu wissen, wie lang die Strecke war". Es ist einfach eine Sache der Transparenz und Ehrlichkeit den Teilnehmern gegenüber.  In der Ausschreibung oft falsch dargestellt  Vorsicht: Viele Veranstalter, die ihre Strecke DLV-Vermessen haben, meinen zwar das richtige, weisen dies in ihrer Ausschreibung aber falsch aus. Dort findet man dann oft Begriffe wie "Offiziell vermessen" oder gar "Amtlich vermessen". Beides ist falsch. Amtlich vermessen ist ein Messverfahren, dass alles andere mit dem international anerkannten Messverfahren in der Leichtathletik im Straßenlauf zu tun hat. Dabei sei nur am Rande erwähnt, dass die Laufstrecken-Vermesser weder Beamte und der DLV auch keine staatliche Behörde ist.  Man sollte sich bei den ganzen Begrifflichkeiten aber auch nicht in die Irre führen lassen. "Final vermessen" bedeutet z.B. noch lange nicht, dass die Strecke im Sinne von DLV-Vermessen wurde. Veranstalter, die über DLV-Vermessene Strecken verfügen, sollten das auch so wiedergeben: "Die Strecke ist DLV-Vermessen. Die Vermessung der Strecke wurde auf der Grundlage der Internationalen Wettkampfregel 240.3 (IWR) durch einen lizensierten DLV-Vermesser durchgeführt" Ggf. kann der Erklärung noch "und erfüllt die Vorgaben des DLV-Streckenzertifikates (Bestenlistenfähig)." beigefügt werden.  Läuferliste mit zweifelhaftem Ranking  Manch private Institutionen hat sich die Arbeit gemacht und Bestenlisten für Breitensportler angelegt. So eine Liste findet man z.B. bei Achim Achilles. Im Prinzip eine gute Idee, weil dort auch Läufer gelistet werden, die nicht im Besitz eines Startpasses sind. Wogegen in den DLV-Bestenlisten ja nur Athleten mit Startpass berücksichtigt werden. Leider haben solche Breitensportler-Bestenlisten einen großen Schönheitsfehler. Dort werden Läufe mit DLV-Vermessenen Strecken mit Läufen von nicht bestätigten Streckenlängen gleichgesetzt. Also Äpfel mit Birnen verglichen. Nach der Läuferliste von Achim Achilles werden dort z.B. die Ergebnisse des 10 Kilometer Laufes vom DeutschePostLadiesRun Köln (Dessen Strecke nach einem nicht nachvollziehbaren Verfahren ermittelt wurde und in Wirklichkeit um mehrere 100 Meter kürzer war), mit dem DLV-Vermessenen 10 km Sommerlauf des LSV Porz gleichgesetzt. Seriös ist das auf jeden Fall nicht. __________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |