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Organisationsleitfaden des DLV für Adventure Runs |
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Am 21. Oktober 2015 hat der DLV einen Organisationsfaden für Adventure Runs
herausgegeben:
Quellen:
- IWR,
Abschnitt 9, Regel 250
- DLO (u.a. § 13 Verbandsaufsicht/Dopingkontrollen sowie Anhang 2
"Zusatzbestimmungen zur Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen und Wettkämpfen")
Präambel
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Es sind extrem
unterschiedliche Bedingungen, unter denen Adventure Runs in aller Welt
durchgeführt werden und es gestaltet sich schwierig, internationale
standardisierte Regeln für dieses Laufformat aufzustellen.
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Unter Adventure Runs
können die unterschiedlichsten Ausprägungen von Hindernisläufen im
freien Gelände verstanden werden. So zählen dazu u.a.
Cross-Hindernislauf, Extremlauf, Formen des Cross- und Traillaufs, Urban
Run und weitere Läufe, die Charakteristiken eines Adventure Runs zum
größten Teil vorweisen.
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Es ist anzunehmen, dass
der Unterschied zwischen sehr erfolgreichen und erfolglosen
Veranstaltungen in der naturgegebenen Charakteristik des
Austragungsortes und den Fähigkeiten des Streckendesigners begründet
ist. Die folgenden Ausführungen sind Anleitung und Anreiz, die
Veranstalter bei der Entwicklung des Adventure Runs zu unterstützen.
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Es wird zur Kenntnis
genommen, dass es extremere Ausprägungen in der Organisationsform und
dem Aufbau von Hindernissen von Adventure Runs gibt als in diesem
Organisationsleitfaden definiert. Diese Veranstalter müssen ihre
Veranstaltung entsprechend 2.4 dieses Organisationsleitfadens besonders
ausschreiben und kenntlich machen. Die unter 11 dieses
Organisationsleitfadens definierte mögliche Versicherungsleistung gilt
für diese Veranstalter nicht, sie haben die Veranstaltung in
Eigenverantwortung zu versichern und einen Haftungsausschluss zu
erwirken.
1 Anmeldung, Genehmigung, Gebühren
1.1 Adventure Run-Veranstaltungen müssen rechtzeitig beim zuständigen
Landesverband angemeldet werden.
1.2 Für alle Adventure Run-Veranstaltungen sind Genehmigungsgebühren
nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten. Bei
verspäteter Anmeldung fallen Nachmeldegebühren entsprechend der gültigen
Gebührenordnung an.
1.3 Die Genehmigung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.
2 Ausschreibung
2.1 Die Ausschreibungen sind mit dem DLV- Lauf- Genehmigungslogo zu
versehen und grundsätzlich erst nach erteilter
Veranstaltungsgenehmigung zu veröffentlichen.
2.2 Eine Bestätigung eines jeden Teilnehmers, dass er gesund und
ausreichend trainiert ist, muss bei der Teilnehmeranmeldung eingeholt
werden.
2.3 Eine Terminverlegung
oder andere nachträgliche Änderungen der Wettbewerbe bedürfen zwecks
Aufrechterhaltung der Genehmigung einer schriftlich erteilten Zustimmung
des zuständigen LV.
2.4 Veranstaltungen, die höhere Schwierigkeitsgrade oder
gefährdendere Hindernisse als unter 3.2.2 definiert (ausgenommen
militärischen Charakters) beinhalten, können auf Antrag angemeldet
werden und das Lauf-Logo erhalten, wenn sie auf der ersten Seite der
Ausschreibung und im Folgenden darauf hinweisen, dass aufgrund der
Kursgestaltung ein deutlich höheres Verletzungs- und Gesundheitsrisiko
besteht, welches eine Haftungs- und Versicherungsleistung des
Veranstalters und genehmigender Verbände ausschließt. Der Verband und
der Veranstalter haften nicht für gesundheitliche Gefahren und Risiken
in Person des Teilnehmers – hier gelten die allgemeinen gesetzlichen
Regelungen. Die Teilnehmer müssen diesen Hinweis mit der Anmeldung
schriftlich und gegenzeichnend zur Kenntnis nehmen wie auch, dass sie
auf eigene Verantwortung und Risiko teilnehmen.
2.5 Jeder Landesverband ist berechtigt, aufgrund einer absehbar
erhöhten Teilnehmergefährdung eine Veranstaltung nicht zu genehmigen.
3 Der Kurs
3.1 Die Strecke muss in einem offenen oder waldreichen Gebiet liegen,
das möglichst mit Gras bedeckt und mit natürlichen Hindernissen versehen
ist. Um eine herausfordernde und interessante Strecke anzulegen, können
diese Hindernisse vom Streckenplaner mit einbezogen werden.
Alternative Umgebungen sind Kiesgruben, Steinbrüche, Watt, Äcker oder
entsprechende Areale in Stadtgebieten, diese können auch in und um
Hallen herum gestaltet sein.
3.2 Auswahl und Gestaltung der Hindernisse sowie die
Veranstaltungsrahmenbedingungen dürfen nicht den Grundwerten des
organisierten Sports widersprechen. Vielmehr stehen Fairplay, Teamgeist,
Spaß und Geschicklichkeit im Vordergrund.
3.2.1 Es sind natürliche Hindernisse mit einzubeziehen, falls dies
möglich ist. Sehr hohe Hindernisse, gefährliche Auf- und Abstiege,
Strom, Pyrotechnik (d.h. Einsatz unter Gefährdung der Teilnehmer), mit
Eis zusätzlich künstlich stark gekühltes Wasser, sehr große Enge,
Hindernisse mit militärischem Charakter sowie allgemein jedes
Hindernis, das eine größere Schwierigkeit darstellt als es dem Zweck
des Wettbewerbs entspricht, sind zu vermeiden. Hindernisse, bei denen
Engstellen (s.o.) passiert werden, müssen eine Möglichkeit zum
seitlichen Ausstieg bieten.
3.2.2 Bei Wettbewerben mit einer großen Zahl an Läufern sind auf
Engpässe oder andere Behinderungen wie Hindernisse auf den ersten 400m,
sollten diese nicht in den Start integriert sein, zu verzichten. Der
Startbereich muss eine den Starterfeldern angepasste Breite und Länge
zum ersten Hindernis haben und sollte möglichst als Gerade gestaltet
sein. Dabei darf das erste Hindernis aufgrund seines
Schwierigkeitsgerades keinen Teilnehmer gefährdenden Rückstau der
Teilnehmer provozieren. Die Strecke sollte so aufgebaut sein, dass
möglichst keine Wartezeiten vor den Hindernissen entstehen. Bei
Veranstaltungen kleiner 10 km und auf Rundkursen sollte die Strecke
keine langen Geraden beinhalten, jeder Kilometer Strecke sollte
mindestens 3 mehr oder weniger schwierige Hindernisse aufweisen. Bei
Veranstaltungen ab 10km sind die Anzahl und der Schwierigkeitsgrad der
Hindernisse dem Streckenprofil und dem Machbaren der Teilnehmer
anzupassen, eine Empfehlung ist hier nicht möglich.
3.3 Streckenposten an jedem Hindernis überprüfen den reibungslosen
und regelgerechten Ablauf.
3.4 Die Wettkampfstrecke sollte zu beiden Seiten hin deutlich
markiert sein. Es wird empfohlen, auf einer Seite außerhalb der
Wettkampfstrecke einen mindestens 1 breiten Korridor nur für die
Zuschauer und die Medien stabil abzugrenzen.
4 Der Start
4.1 Die Art des Startsignals ist freigestellt. Regel 162.2b IWR
(Schuss aus einem Startrevolver) findet keine Anwendung.
5 Streckenlängen
5.1. Die Streckenlängen dürfen betragen:
Männer und Frauen ab 18 Jahren: bis 30 km
Jungen und Mädchen ab 14 Jahren bis einschließlich 15 Jahren: bis 5 km
Jungen und Mädchen ab 16 Jahren bis einschließlich 17 Jahren: bis 10 km
5.2. Strecken für Jugendliche sind entsprechend mit alters- und
größengerechten Hindernissen zu versehen. Bei gemeinsamen Starts von
Jugendlichen und Erwachsenen ist somit ein Aufstellen von
Parallelhindernissen zu prüfen und ggf. einzurichten.
5.3. Sollte ein Läufer bei gleichzeitigem Angebot verschiedener
Streckenlängen in Form einer unterschiedlichen Anzahl an Runden für eine
längere Strecke gemeldet sein, jedoch nur eine kürzere Strecke
erfolgreich absolvieren können, so wird dieser Starter ohne Zeitnahme in
der Ergebnisliste der tatsächlich absolvierten Strecke aufgeführt.
5.4. Bei Adventure Runs mit einer großen Zahl an Läufern sollte fünf
Minuten, drei Minuten und eine Minute vor dem Start eine Vorankündigung
gegeben werden.
6 Ergebnisermittlung, Ergebnisprotokolle, Berichtsprotokolle
6.1 Bei Veranstaltungen wird grundsätzlich die Verwendung von reiß-
und wasserfesten Startnummern in unterschiedlichen Farben empfohlen,
sollten Läufer verschiedener Distanzen gleichzeitig auf der Laufstrecke
sein. Zusätzlich ist die Startnummer mit einem wasserfesten Stift gut
sichtbar auf den Körper zu schreiben.
6.2 Die Erstellung von Mannschaftswertungen ist wünschenswert.
6.3 Damit eine ordnungsgemäße Feststellung der Einlauffolge
gewährleistet ist, werden Einlaufkanäle empfohlen. Aufgrund der
fehlenden Vergleichbarkeit von Strecken erfolgt keine Aufnahme von
Zeiten in Bestenlisten. Es werden durchlaufende Großdisplayuhren sowie
einfache Stoppuhren empfohlen.
6.4 Die Veranstalter sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach
der Veranstaltung den Veranstaltungsbericht der zuständigen
LV-Geschäftsstelle zu übersenden.
7 Sicherheit und Medizinisches
7.1 Organisationskomitees (Veranstalter) von Adventure Runs sorgen
für die Sicherheit der Läufer und der Offiziellen.
7.2 Es wird dem Veranstalter empfohlen, sich abzusichern, dass keine
ärztlichen Bedenken gegen eine Teilnahme an einem
Langstreckenhindernislauf vorliegen (Vorliegen eines ausgefüllten
Fragebogens zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung).
7.3 Teilnehmer unter 18 Jahren sollten nach Möglichkeit nur in
Begleitung eines Erwachsenen an solchen Adventure-Run-Veranstaltung
teilnehmen, die sich außerhalb der in dieser Empfehlung beschriebenen
Schweregrade beziehen.
7.4 Bei den Veranstaltungen ist an den Strecken und am Ziel eine
ausreichende sanitätsdienstliche Versorgung (mindestens ein Helfer mit
Erste-Hilfe-Ausbildung an jedem Hindernis, mit Handy oder Funkgerät
ausgestattet) zu gewährleisten. Es wird die Erstellung einer
Sicherheitskette mit mindestens einem Sanitäter im Umkreis von 500m
empfohlen. Zusätzlich muss eine medizinische Notfallversorgung
sichergestellt sein.
7.5 Bei extremerer Ausprägung der Adventure Runs /
Cross-Hindernisläufe (s. 2.4) ist die Sicherheit und sanitätsdienstliche
Versorgung dem Schwierigkeitsgrad der angebotenen Läufe anzupassen und
es sind ggf. erweiterte medizinische und sicherheitstechnische Maßnahmen
zu ergreifen.
7.6 Der Veranstalter sollte den Teilnehmern für die Bewältigung eines
Adventure-Runs ein zeitliches Limit setzen.
7.7 Ein Läufer muss den Wettkampf sofort aufgeben, wenn er vom
Wettkampfarzt oder einem Mitglied des offiziellen medizinischen Dienstes
dazu aufgefordert wird.
7.8 Künstliche Hindernisse und im Zweifelsfall auch natürliche
Hindernisse sind durch die entsprechenden Behörden (z.B. Dekra, TÜV,
vereidigter Statiker, ggf. Bauamt) auf ihre Standfestigkeit und
Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Ergebnis ist hierbei schriftlich
festzuhalten.
7.9 Der zuständige LV kann einen Aufsichtsführenden
(Verbandsaufsicht) berufen. Für die Auslagen der Verbandsaufsicht
gemäß der Reisekosten-Ordnung des LV hat der Veranstalter/Ausrichter
aufzukommen.
8 Schutzbestimmungen
8.1 Zum Schutz der Teilnehmer sollte die Mittagssonne in den Monaten
Juni/Juli/August als Wettkampfzeitraum gemieden werden (siehe
Schutzbestimmungen für stadionferne Veranstaltungen (DLO §14.4)). Im
Start- und Zielbereich müssen Wasser (Getränke/Schwämme) und andere
geeignete Verpflegung bereitgestellt sein.
8.2 An Hitzetagen mit Temperaturen über 20 Grad und bei hoher
Luftfeuchtigkeit muss der Veranstalter zusätzliche Erfrischungsstellen
(zumindest Wasserstellen) alle 5 km an der Strecke einrichten.
8.3 Der zuständige LV entscheidet über Ausnahmen und ist berechtigt,
bei besonderen Bedingungen Auflagen zu erteilen. Die behördlichen
Empfehlungen zum Sporttreiben bei hohen Ozonwerten sind zu beachten.
9 Startgeld
9.1 Zur Deckung seiner Kosten ist der Veranstalter berechtigt,
Startgelder zu erheben. Diese sollen sich in einem angemessenen
Verhältnis zu den Leistungen des Veranstalters bewegen.
9.2 Bei Absage aufgrund höherer Gewalt verbleiben die eingezahlten
Startgelder beim Veranstalter, sie werden aber auf eine eventuell auf
einen neuen Termin verschobene Veranstaltung angerechnet.
9.3 Für Nachmeldungen kann der Veranstalter einen Zusatzbetrag
erheben.
10 Härtefonds
10.1 Der Härtefonds des DLV dient der Überbrückung sozialer Notstände
als Folge von Unglücksfällen, die sich bei stadionfernen
Veranstaltungen ereignen und bei denen die betroffenen Teilnehmer nicht
versichert sind oder nicht versichert werden können.
10.2 Organisationen und Leistungen des Härtefonds werden durch das
„Härtefonds-Statut" (siehe DLO, Anhang 4) geregelt.
11 Versicherung
11.1 Versicherungsfragen werden nur über den Landessportbund (ARAG-Sportversicherung)
in Zusammenarbeit mit dem zuständigen LV geregelt.
12 Verpflichtungen
12.1 Die Veranstalter verpflichten sich mit der Abgabe der Anmeldung
alle vorstehenden Bestimmungen einzuhalten, soweit Abweichungen nicht
ausdrücklich vom zuständigen LV vorher genehmigt sind. Bei Verstößen
entscheidet der LV endgültig. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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