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GRR fordert und stellt "Neues Förderkonzept für den Crosslauf" vor |
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GRR hat im Verbund mit im Laufsport fĂĽhrenden Vereinen, Trainern und
Athleten ein Konzept für die Entwicklung des Crosslaufes entworfen – und
fordert den DLV zur Erarbeitung eines neuzeitlichen Konzepts fĂĽr den Mittel-
und Langstreckenlauf auf
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Seit Jahren sind die Ergebnisse
bei internationalen Auftritten im Crosslauf (und darĂĽber hinaus im gesamten
Laufbereich, Ausnahmen gibt jedoch erfreulicherweise!) eher unbefriedigend. Die
Verfasser des Konzepts sehen den Crosslauf mit seinen vielfältigen,
leistungsentwickelnden Facetten als wichtige Vorbereitungsstufe fĂĽr eine
erfolgreiche Bahn- und StraĂźenlaufsaison an.
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Ein Konzept kann jedoch nur
dann greifen, wenn dieses einher geht mit grundsätzlichen Änderungen beim
Verhältnis des Dachverbandes zu seinen Athleten/Innen, deren Vereine und den
die Arbeit vor Ort leistenden Trainern. Der moderne Leistungssport bringt es
aber auch mit sich, dass der traditionelle Begriff des Amateursportlers nicht
mehr zielfĂĽhrend ist, so mĂĽssen die Rollen der beteiligten Institutionen
„Athlet“, „Verein“ und „Verband“ dringend neu geschrieben werden. Deshalb
erfolgt zum entwickelten Cross-Konzept, das German Road Races (GRR) e.V.
zusammen mit im Laufsport fĂĽhrenden Vereinen, Trainern und Athleten entworfen
hat, vorgestellt eine Präambel. Der Dachverband wird zudem aufgefordert, ein
neuzeitliches Konzept fĂĽr den Bereich Mittel- und Langstrecke zu erarbeiten.
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A Präambel
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Status der Athleten/Innen
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International
auftretende Läufer/Innen sind freie Unternehmer in Sachen Laufen. Sie
bestreiten mit ihrer Tätigkeit Laufen teilweise bis ganz ihren
Lebensunterhalt. Die allgemeine Rechtsprechung stuft sie deshalb auch
als Berufssportler ein. DafĂĽr sind sie steuerpflichtig. Die kompletten
Einkommen, seien es Förderungen, Sponsoring-Beträge, Sachzuwendungen
oder auch Antritts- und Siegprämien müssen versteuert werden.
Startrechte der Athleten/Innen
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Athleten/Innen besitzen
das Recht, von ihrem Verein (in Deutschland zwingend erforderlich fĂĽr
die Ausübung der sportlichen Tätigkeit) für nationale und
internationale Wettbewerbe und vom Dachverband Deutscher
Leichtathletik-Verband (im folgenden DLV) fĂĽr internationale
Meisterschaften gemeldet zu werden, sofern sie die
Ausschreibungsbestimmungen in Form der Qualifikationsnormen (national)
und entry standards (international) erfĂĽllen.
Aufgaben des DLV
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Neben der ihm
freigestellten Förderung von den in Kadern berufenen Athleten/Innen
sollte der DLV in seiner Satzung verankern, dass er die Rechte seiner
Mitglieder (dazu gehören alle angegliederten Vereine und damit auch die
Athleten/Innen) anerkennt und gegebenenfalls fördert.
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Treten die
Athleten/Innen innerhalb einer Nationalmannschaft auf, verlieren sie
entsprechend der gültigen Athletenvereinbarungen Persönlichkeitsrechte
mit entsprechenden finanziellen Verlusten, die in anderen Sportarten den
Athleten/Innen bzw. Vereinen in Form von entsprechenden Entschädigungen
vergütet werden. Eine Entschädigung seitens des DLV ist somit auch in
der Leichtathletik, insbesondere im Laufbereich, gerechtfertigt.
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Der DLV tritt
gegenĂĽber internationalen Partnern als Monopolist auf. Ein Wechsel des
Dachverbandes seitens der Athleten/Innen und derer Vereine ist nicht
möglich. Die Interessen der Athleten/Innen werden gegenüber
internationalen Partnern ausschlieĂźlich vom DLV vertreten. Eines dieser
Rechte ist das Startrecht bei internationalen Meisterschaften, sofern
alle internationalen Anforderungen laut internationaler entry standards
erfĂĽllt sind.
Aufgabe des DLV ist es laut Satzung, „Deutsche Leichtathleten für die
von der IAAF und der EAA ausgeschriebenen Veranstaltungen auszuwählen,
auf diese vorzubereiten und sie während dieser Veranstaltungen zu
betreuen. Darüber hinaus Länderkämpfe abzuschließen und
durchzuführen. Dazu gehört auch, die Athleten für diese
Länderkämpfe auszuwählen, sie darauf vorzubereiten und zu betreuen.“
Dies beinhaltet nicht, entsprechende internationale Anforderungen sowohl
bei der Qualität der Leistung zu verschärfen als auch den Zeitraum der
Erfüllung zu verkürzen. Das käme ansonsten einem Berufsverbot gleich.
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FĂĽr die Auswahl der
Athleten/Innen fĂĽr internationalen Meisterschaften, sofern sich mehr
Athleten/Innen als die von den jeweiligen entry standards angebotenen
nationalen Startplätze qualifiziert haben, hat der DLV die Aufgabe,
diese anhand von eigenen Nominierungsrichtlinien auszuwählen, aber
nicht das Recht, deren Teilnahme aus irgendwelchen GrĂĽnden national
gesondert einzuschränken.
B Entwicklung eines deutschen Crosslaufteams
fĂĽr Crosslauf-Europameisterschaften
Schritt 1:
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Die Bundestrainer
bilden nach den Deutschen Cross-Meisterschaften im März einen
provisorischen Cross-Kader (ohne gegenseitigen Verpflichtungszwang), der
beinhaltet, dass in Sachen Crosslauf ein Kommunikationsaustausch
stattfindet, die Startabsichtserklärungen der Athleten/Innen vorliegen
bzw. in den nachfolgenden Monaten erreicht werden, auf die nicht
einfache Vorbereitung fĂĽr die Cross-EM einzuwirken bzw. gemeinsame
VorbereitungsmaĂźnahmen zu koordinieren. Die Athleten/Innen und deren
Vereine/Trainer erhalten ein jeweiliges monatliches Update zum
jeweiligen Stand. Ein Bundestrainer sollte fĂĽr den organisatorischen
Rahmen federfĂĽhrend sein.
Schritt 2:
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Zur Pflege und zum
Aufbau deutscher Cross-Wettkämpfe muss der DLV in Zusammenarbeit mit
den bestehenden Cross-Veranstaltern und einem noch zu bestimmenden
Kompetenzteam in dieser Zeit einen nationalen Cross-Kalender bis Ende
Juli erarbeiten und die Kriterien fĂĽr entsprechende Veranstaltungen
festlegen (Streckenlängen, Altersklassen, Streckenprofile und
Organisation). Die Wiederbelebung eines Deutschen Cross-Cups ist eine
mögliche Option, dürfte sich aber aufgrund des für Veranstaltungen
zur VerfĂĽgung stehenden Zeitraumes (eigentlich steht dafĂĽr nur der
November zur VerfĂĽgung) und einer ggf. das Kalenderjahr ĂĽbergreifenden
Serie kaum sinnvoll realisieren lassen.
Schritt 3:
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In diesem
Zusammenhang ist der Ausrichter und der Zeitpunkt fĂĽr eine deutsche EM-
Ausscheidung festzulegen, der Termin sollte idealerweise 3 Wochen vor
der Cross-EM liegen. Nach dem derzeitigen Stand kann diese nur beim
Darmstadt-Cross unter dessen EAA-Standard stattfinden.
Schritt 4 (optional):
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Organisation eines
ersten Vorbereitungstrainingslagers Anfang Oktober bei teilweise
KostenĂĽbernahme durch die Athleten/Innen.
Schritt 5:
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Ein Trialmodus fĂĽr
den Ausscheidungswettkampf ist festzulegen. Die jeweils ersten vier
Läufer/Innen der Wettbewerbe Männer/Frauen/mU23/wU23/mU20/wU20
qualifizieren sich automatisch für die Cross-EM. Die möglichen Plätze
5 und 6 werden vom DLV aus den Ergebnissen der Trials in Verbindung mit
den anderen Cross-Ergebnissen nominiert.
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Der DLV behält sich in
bestimmten Fällen diese Plätze vor für herausragende Kadermitglieder,
die aus wichtigem Grund nicht an den Cross-Trials teilnehmen können.
Schritt 6:
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Der DLV meldet
vollständige Mannschaften in allen Wettbewerben der Cross-EM
(Männer/Frauen/mU23/wU23/mU20/wU20) mit jeweils mindestens 5 deutschen
Teilnehmer/Innen.
Prämierung der EM-Teilnahme
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Es ist zukĂĽnftig
anzustreben, jede/n deutsche/n Teilnehmer/In bei Cross-
Europameisterschaften mit 1000 € (Männer/Frauen), 500 € (U23) und 300 €
(U20) zu prämieren bzw. für die Abtretung seiner
Persönlichkeitsrechte zu entschädigen.
Fazit
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Wir sind der Meinung,
dass die Qualität des deutschen Crosslaufs und letztlich des deutschen
Mittel- und Langstreckenlaufes nur durch die volle Anerkennung der
Athleten/Innen, ihrer Vereine und der nationalen Veranstalter als
gleichberechtigte Partner entwickelt werden kann. Dies gilt zunächst
fĂĽr den Crosslauf, muss aber mittelfristig in ein schlĂĽssiges Konzept
fĂĽr den gesamten Laufbereich eingehen.
Eine verbandsinterne Teilnahmebeschränkung ist destruktiv, weil erstens
keine einzige Medaille dadurch mehr entwickelt werden kann, zweitens der
interne Wettbewerb geschwächt wird und zu einem Konkurrenzverlust
fĂĽhrt. |
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Autor und Copyright: Horst Milde fĂĽr Laufen-in-Koeln
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