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Umlaufbeschluss des SMK zur Wiederaufnahme von Sport
 
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29.04.2020 

 


Am 28. April wurde durch die Sport Minister Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder folgender Umlaufbeschluss zur Wiederaufnahme von Sport - Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb gefasst:

 
44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder
(Umlaufbeschluss 3/2020 vom 28. April 2020)
 
Thema:
Wiederaufnahme von Sport ? Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb

 
Präambel
 
Die Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat seit Mitte März dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger verfügen und durchsetzen mussten. Ziele sind dabei, Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, dass das Gesundheitssystem in Folge einer sprunghaften Ausweitung der Infektionen nicht über- lastet wird.
 
Diesen Zielen bleibt die Sportministerkonferenz (SMK) bei ihren Vorschlägen weiterhin verpflichtet.
  
In den meisten Ländern ist gemäß den gültigen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus der Sportbetrieb nahezu vollständig untersagt. Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang in großer Solidarität mitgetragen.
Bereits jetzt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport und die Vereine mit unterschiedlichsten Maßnahmen, damit auch sie die wirtschaftlichen Folgen bewältigen können.
 
Der Sport leistet auch und gerade in angespannten Zeiten seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Er muss daher in für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden.
 
Neben Bund, Ländern und Kommunen sind vor allem auch der DOSB und seine Mitglied-
sorganisationen aufgefordert, ihre Beiträge zu einer verantwortlichen Wiederaufnahme 1
des Trainings- und Wettkampbetriebes zu leisten. Im Rahmen der schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist es Aufgabe des organisierten Sports, insbesondere des DOSBs, seiner Spitzenfachverbände und der Landessportbünde, mit sportartenbezogenen Konzepten einen verantwortungsvollen Umgang für den Sportbetrieb zu ermöglichen und die Ausübung des Sports im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherzustellen.
 
Unter der Voraussetzung der weiteren positiven Entwicklungen zur Eindämmung der In- fektion empfiehlt die SMK die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung frühestens ab dem 04. Mai 2020.
 
Beschluss
 
Die SMK dankt den Sportorganisationen in Bund und Ländern, den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, den vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sport- lern für ihren verantwortungsvollen Umgang mit den Auswirkungen des Corona-Virus und die große Geduld für die damit verbundenen Belastungen.
 
Die SMK hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.
 
1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
 
a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
 
- an der ?frischen Luft" im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- keine Zuschauer zugelassen werden.
   
b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzie- rung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sport- fachlich nicht für sinnvoll erachtet.
   
c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken ei- nen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann.
   
2. Trainingsbetrieb im Leistungssport
 
Ausnahmeregelungen für das Training der Berufssportlerinnen und -sportler und der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sport- arten unter Einhaltung der hygienischen und medizinischen Vorgaben an Bundes-, Landesstützpunkten oder den Olympiastützpunkten bestehen weitgehend schon jetzt in den meisten Ländern und sollten ansonsten ermöglicht werden. Hierbei bietet die "Prozessbeschreibung zur schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen Trainingsstätten für Bundeskader" des DOSB vom 07. April eine geeignete Grundlage zur konkreten Umsetzung.
 
 
Die SMK spricht sich dafür aus, in einem weiteren Schritt weitere Lockerungen im Sport durchzuführen:
 
3. Wettkampfbetrieb
 

Zu einem späteren Zeitpunkt kann sukzessive ein Wettkampfbetrieb, der die o.g. Rahmenbedingungen einhalten kann, ggf. ohne Zuschauerinnen und Zuschauer, wiederaufgenommen werden.
 
Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs ist daher grundsätzlich in den Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung coronabedingt erlassener Hygiene- und Abstandsregeln gesichert erfolgen kann. Das bedeutet, dass ein Wettkampfbetrieb in Kontakt- und Mannschaftssportarten erst als letzter Schritt wieder zulässig sein wird, da hier der o. g. Rahmen nicht eingehalten werden kann.
4. Sonderfall "Berufssport" und sog. Geisterspiele
 
a. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert - auch rechtlich - eine gesonderte Beurteilung. Hier hält die SMK Sonderregelungen für vertretbar, solange der Spiel- und Wettkampfbetrieb unter Ausschluss von anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern vertretbar durch- geführt werden kann.
b. Die SMK dankt der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) für das von der Task Force ?Sportmedizin/ Sonderspielbe- trieb im Profifußball" vorgelegte Konzept zur Durchführung von sog. "Geisterspielen".
c. Die Fußball-Bundesliga hat ein erkennbares Interesse an der Fortsetzung ih- res Spielbetriebes auch unter Ausschluss anwesender Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion (sog. "Geisterspiele"). Die SMK hält die Fortsetzung des Spielbetriebes und mithin die Begrenzung des ansonsten entstehenden wirtschaftlichen Schadens in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab Mitte/Ende Mai für vertret- bar. Soweit sich die Konzepte bewährt haben und eine entsprechende Wirt- schaftlichkeit für die betroffenen Vereine gegeben ist, kann dies mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Frauen-Bundesliga und den DFB Pokal ausgeweitet werden.
 
- Die Fußball-Bundesliga hat ein erkennbares Interesse an der Fortsetzung ih- res Spielbetriebes auch unter Ausschluss anwesender Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion (sog. "Geisterspiele"). Die SMK hält die Fortsetzung des Spielbetriebes und mithin die Begrenzung des ansonsten entstehenden wirtschaftlichen Schadens in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab Mitte/Ende Mai für vertret- bar. Soweit sich die Konzepte bewährt haben und eine entsprechende Wirtschaftlichkeit für die betroffenen Vereine gegeben ist, kann dies mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Frauen-Bundesliga und den DFB Pokal ausgeweitet werden.
- Die SMK weist daraufhin, dass im Falle einer positiven Testung von Spie- lern und Betreuern Quarantänemaßnahmen für das betroffene Team erforderlich sind.
- Die TV-Produktion der einzelnen Spiele ist mit geringstmöglichem Personal unter strengen hygienischen Auflagen durchzuführen.
- DFL und Vereine haben ihren Beitrag zu leisten, dass auch im Umfeld der Stadien von "Geisterspielen" keine Fangruppen aufziehen.
d. Die SMK hält eine Fortsetzung des Spielbetriebs anderer Sportarten in Form von "Geisterspielen" für möglich, sofern entsprechende Konzepte durch die je- weilige Liga erarbeitet werden.

 
    www.sportministerkonferenz.de




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Quelle: SMK