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Konzept des DLV zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben
 
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03.05.2020 

 

 
Konzept des DLV zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben
 
Nachdem die Leichtathletik aufgrund der Corona-Pandemie in eine Zwangspause geschickt wurde, soll der Betrieb baldmöglichst wieder aufgenommen werden. Da das Virus nach wie vor den Alltag bestimmt, wird ein nahtloses Anschließen an vergangene Zeiten vorerst allerdings nicht möglich sein. Mit diesem Hintergrund hat der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) ein Konzept erstellt, unter welchen Bedingungen eine Wiederaufnahme geschehen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine entsprechende Entscheidung hinsichtlich Lockerungen aus der Politik, einer Umsetzung der Bundesländer bis hin zu den Städten und Gemeinden.
 
Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes
 

In der Sportart Leichtathletik ruht bis auf die Ausnahmen im Spitzensport an den Bundesstützpunkten der Trainingsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie. Auch der Wettkampfbetrieb ist national und international eingestellt. In Bezug auf die bisher getroffen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und in Erwartung einer weiteren positiven Entwicklung zielt der Deutsche Leichtathletik-Verband auf die Realisierung einer späten nationalen Wettkampfsaison. Voraussetzung für eine hinreichende Vorbereitung von Sportlern auf diese Wettkämpfe ist die rechtzeitige vorangehende Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes bis zum Vereinssport.
 
Für die Ausübung und das Training der leichtathletischen Disziplinen sind bis auf wenige Ausnahmen geeignete Sportstätten erforderlich. Dies sind in der Regel Stadien mit Leichtathletikanlagen (4-, 6-, 8 Rundbahnen, Kurvensegmenten, außerhalb der Laufbahn liegenden Anlagen für Sprung- und Wurf-/Stoßdisziplinen) sowie evtl. weitere separate Sprint-, Sprung- und Wurf-/Stoßanlagen. Weiterhin stehen an Bundes- und Landesleistungsstützpunkten Leichtathletikhallen mit 200m Rundbahnen sowie Leichtathletikhallen ohne Rundbahnen zur Verfügung.
 
Die Dimensionen der Freiluftsportanlagen und die Art und Weise des leichtathletischen Trainings lassen es zu, dass in der aktuellen Situation unter Berücksichtigung und Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes bis zum Vereinssport grundsätzlich möglich ist. Im reduzierten Maßstab gilt dies ebenso für den Trainingsbetrieb in Leichtathletikhallen. Normale Sporthallen kommen für einen Trainingsbetrieb aktuell nicht in Betracht.
 
Unterschiedlich zu betrachten sind hierbei die Trainingssituationen bei den in speziellen Disziplinblöcken trainierenden Sportlern im Leistungs- und Spitzensport im Vergleich zum gruppenorientierten allgemeinen Kinder- und Jugendsport bzw. Seniorensport.
Die Sportleranzahlen im Leistungs- und Spitzensport sind verteilt auf das Training in den Disziplinblöcken (Sprint/Hürden, Lauf/Gehen, Sprung, Wurf/Stoß, Mehrkampf) als gering anzusehen.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundes- und Landesverordnungen ist deshalb Leichtathletiktraining an unterschiedlichen Stellen in einem Leichtathletikstadion in 1:1 Trainer-Athlet-Situationen bzw. Kleinstgruppen von 1 Trainer und bis zu 5 Athleten auch mit bis zu 4-5 solcher Teams zeitgleich organisierbar.
 
Präventiv sind jedoch einige zusätzliche Voraussetzungen für die Realisierung eines solchen Trainingsbetriebes zu erfüllen
 
Die Berücksichtigung der beschriebenen Voraussetzungen kann keine 100% Sicherheit für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes garantieren. Im Sinne der Risikominimierung gilt es, mit Blick auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie unter größtmöglichen Sicherheitsstandards praktikable Voraussetzungen für die Wiederaufnahmen des Trainings- und Wettkampfbetriebes mit einem vertretbaren Risiko zu beschreiben. Hierbei sind handelnde Personen eigenständig verantwortlich.
 
Ansprechpartner für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes stehen in den betreffenden Leichtathletik-Landesverbänden zur Verfügung.
 
1. Grundsätzliche Voraussetzungen
 
- Priorität hat die Gesundheit aller Sportler/-innen und der in der Sportart Leichtathletik ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen
- Die Verordnungen des Bundes und der jeweiligen Länder sind in ihren aktuellen Fassungen strikt umzusetzen
- die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygiene-Standards bzw. Infektionsschutz sind strikt umzusetzen
- die Leitplanken und Verhaltensstandards des Deutschen-Olympischen Sportbundes sind strikt umzusetzen
2. Trainingsbetrieb im Vereinssport
 
Der Trainingsbetrieb im Vereinssport gliedert sich in unterschiedliche Bereiche, so dass im Normalfall Training eigenständig und mit Anleitung eines Übungsleiters/Trainers durchgeführt werden kann.
 
- Eigenständige Ausübung der Leichtathletik ohne Anleitung:
 
Unter dem Aspekt der Kontrolle des Zugangs zu öffentlichen Sportstätten, der Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards und dem evtl. erforderlichen Nachweis von Infektionsketten kann diese Art des Sporttreibens in der Zeit der Corona-Pandemie erst wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Impfstoffe bzw. Medikamente zur Verfügung stehen.
 
Die Grundlagen der individuellen Sportausübung sind in den allgemeinen Richtlinien der Bundesregierung und der Bundesländer festgelegt und sind zu berücksichtigen.
- Trainingsbetrieb (unter Anleitung eines Ãœbungsleiters/Trainers):
 
Wie einleitend beschrieben lässt sich der Trainingsbetrieb im Spitzen- und Leistungssport in den Leichtathletikstadien und Leichtathletikhallen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen organisieren.
 
Der Trainingsbetrieb lässt sich in den Disziplinblöcken der Leichtathletik im Spitzen- und Leistungssport mit einer jeweils geringen Anzahl an Personen auf ausreichend entfernten Trainingsorten im Leichtathletikstadion so durchführen, dass die Kontaktdistanzen eingehalten werden können.
 
Die Trainingsmöglichkeiten sind über Laufbahn (Gerade, Gegengerade, 2 Kurven), 2 Kurvensegmente und außerhalb der Laufbahn liegende Anlagen verteilt. Hier werden sich zum gleichen Zeitpunkt überschaubare Personenanzahlen aufhalten, die alle Sicherheitsregelungen einhalten können. Das Training ist sowohl in die Bezug auf die Technik der Disziplinen sowie in Bezug auf konditionelle und athletische Aspekte durchführbar.
 
Analog zur Umsetzung des Trainingsbetriebes für Bundeskaderathleten im Spitzensport (OK/PK) an den Trainingsstätten der Bundesstützpunkte sind unter Einhaltung der o.g. Sicherheitsstandards und der folgenden Voraussetzungen schrittweise Erweiterungen des Trainingsbetriebes bis zum Vereinssport möglich:
 
- an den Sportstätten sind die Hygienestandards einzurichten und vorzuhalten (z.B. Vorhandensein von Desinfektionsmitteln, Masken, Handschuhen etc.) und in einem Desinfektions- bzw. Hygieneplan zu kontrollieren und zu protokollieren. Zu definieren ist, wer die Desinfektionsmaterialien, Hygienematerialien, Masken etc. in ausreichenden Mengen organisiert und vorhält)
- Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden
- das Führen eines wöchentlich aktualisierten Belegungsplanes der genutzten Sportstätte ist
in Abstimmung mit den Eignern der Sportstätten umzusetzen. Hierbei sind die verantwortlichen Aufsichtspersonen und alle weiteren Personen jeweils namentlich aufzuführen.
- Die Abstimmung der Belegungspläne mit den Eignern der Sportstätten sind verpflichtend
- Der Trainingsbetrieb kann zunächst nur für das kontrollierbare und den
Sicherheitsstandards entsprechenden Training aufgenommen werden, d.h. nur mit Aufsicht und unter Anleitung eines autorisierten Trainers für jede 1:1 bzw. sofern erlaubt in Kleinstgruppierungen von 1 Trainer und bis zu 4-5 Sportlern. Dies bedeutet, das Gruppentraining mit größeren Gruppen im Kinder- und allg. Jugend- bzw. Seniorensport zunächst nicht möglich ist.
- die Trainingsorganisation muss unter Einhaltung eines Mindestabstands von Minimum 2m durchgeführt werden, so dass direkter Körperkontakt vermieden wird
- Für alle Nutzer der Sportstätte ist eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienestandards durchzuführen und zu protokollieren (z.B. Händedesinfektion, Husten- und Nieshygiene, Abstand etc.)
- das Ausfüllen eines Fragebogens zum SARS-CoV-2 Risiko ist für jeden Nutzer der Sportanlagen umzusetzen und wöchentlich zu aktualisieren und vor jeder Trainings- oder Wettkampfeinheit von der Aufsichtsperson zu überprüfen
- Empfehlung für das Tragen von Masken für Trainer
- Sportgeräte sind individuell zu benutzen
- Die Desinfektion von gemeinsam genutzten Sportgeräten (nach Kriterien des
Desinfektionsplans) ist vorzuhalten und durchzuführen.
- bei Läufen auf der Rundbahn müssen mit Blick auf die Aerosol-Verteilung größere
Sicherheitsabstände zwischen Sportlern und größere Zeitabstände zwischen
aufeinanderfolgenden Läufen eingehalten werden.
- In Krafträumen ist die Nutzung mit einem separaten Belegungsplan und entsprechend der
Raumgrösse angepasster Personenanzahl zu organisieren (s.o.). In Bezug auf die genutzten Krafttrainingsgeräte sind die Desinfektionsvorschriften für gemeinsam genutzte Geräte bzw. zur Flächendesinfektion umzusetzen.
3. Wiederaufnahme Wettkampfbetrieb
 
 
Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes ist nach einer hinreichenden Vorbereitungszeit der Sportler unter folgenden Voraussetzungen in den Disziplinen der Leichtathletik nur differenziert möglich.
 
- technische Disziplinen: Wettkämpfe in technischen Disziplinen können unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen in einzelnen Disziplinen und bei räumlicher Verteilung im Leichtathletikstadion (Laufbahn, Kurvensegmente und außerhalb der Laufbahn liegenden Anlagen) bzw. zeitversetzter Durchführung auch mit mehreren Disziplinen in den Leichtathletikstadien und Leichtathletikhallen durchgeführt werden.
- Sprint-/Hürdendisziplinen: Wettkämpfe in den Disziplinen der Gruppe Sprint/Hürden können unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen nur mit freigehaltenen Bahnen durchgeführt werden (z.B.: Besetzung Bahn 2, Bahn 4, Bahn 6, Bahn 8).
- Disziplinen Lauf/Gehen: Wettkämpfe in den Disziplinen Lauf/Gehen können unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen ab 800 m eigentlich nicht umgesetzt werden. Vorstellbar sind Wettkämpfe in diesen Disziplinen nur unter der Voraussetzung, dass über entsprechende zeitnahe Gesundheitsnachweise (z.B. Corona-Schnelltest, Fiebermessung) alle teilnehmenden Sportler gesund sind.
- Staffeln: jegliche Staffeln können grundsätzlich aufgrund der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstandes nicht zur Durchführung kommen. Vorstellbar sind Wettkämpfe in diesen Disziplinen nur unter der Voraussetzung, dass über entsprechende zeitnahe Gesundheitsnachweise (z.B. Corona-Schnelltest) alle teilnehmenden Sportler gesund sind.
 
In der praktischen Umsetzung erscheint es sinnvoll, zunächst mit einfach zu organisierenden und überschaubaren Einzelwettkämpfen den Wettkampfbetrieb disziplin- bzw. disziplinblockweise aufzunehmen.
 
Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen bei der Durchführung von Wettkämpfen umzusetzen:
 
- bezüglich der Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards muss die maximal mögliche Teilnehmeranzahl pro Wettbewerb begrenzt werden und die Gesamtteilnehmeranzahl und Mitarbeiteranzahl festgelegt werden.
- das Tragen von Masken und evtl. Handschuhen ist Vorschrift für Wettkampfmitarbeiter und Trainer
- Die Wettkampfstätten und der Aufwärmbereich dürfen von den betreffenden Sportlern und
Betreuern nur für den definierten Zeitraum des jeweiligen Wettkampfes der Disziplin betreten
werden. Ein vorangehender und nachfolgender Aufenthalt muss unterbleiben.
- Coaching muss außerhalb des Innenraumes und unter Wahrung der Sicherheitsvorkehrungen
organisiert und geregelt werden. Zutritt zur Wettkampfstätte haben nur die betreffenden Sportler
und die benannten Wettkampfmitarbeiter sowie ggfls. benötigte medizinische Notfallteams.
- der Aufwärmbetrieb muss analog den Sicherheitsbestimmungen geregelt werden
- Call-Rooms müssen entsprechend der Sicherheitsabstände organisiert werden
- Trennung von Eingangs- und Ausgangsbereichen zum Stadionbereich und Wettkampfanlagen
- Trennung von Aufwärm-/Einlaufflächen und Auslaufflächen
- Desinfektion von gemeinsam genutzten Sportgeräten und -anlagen
- bei schlechtem Wetter müssen entsprechend der Sicherheitsabstände und der Teilnehmerzahlen
großzügige Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein
- in Nachwuchsaltersklassen ist zu berücksichtigen, dass Athleten in der Regel nicht eigenständig
mobil sind, Gruppen bzw. Vereinsanreisen in der aktuellen Situation jedoch auch nicht möglich sind. Unter Wahrung der Hygienestandards und der Sicherheitsabstände müssen weitere Betreuer und mitreisende Eltern außerhalb der Wettkampfstätten verbleiben.
- besondere Berücksichtigung finden muss die Altersstruktur der eingesetzten Mitarbeiter im Sinne der Risikogruppen.
4. Meisterschaften
 
- unter Berücksichtigung der im Punkt Wettkämpfe aufgeführten Positionen und der maximal möglichen Anzahl an Personen bei Großveranstaltungen könnten unter Ausschluss des Publikums auch Meisterschaften auf der Bundes- und Landesebene organisiert werden.
- Zulassungsvoraussetzungen zu Meisterschaften müssen neu definiert werden, da aktuelle Wettkampfergebnisse nur bedingt zur Verfügung stehen
- Unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen müssen die parallele Durchführung von Meisterschaftswettkämpfen in den einzelnen Disziplinen, die zeitliche Folge von Disziplinen inklusive der Anwesenheiten auf dem Aufwärmplatz sowie die An-/ Abreisemodalitäten sorgfältig geplant und angepasst werden.
- Es ist mit einen erhöhten planerischen und organisatorischem Aufwand zu kalkulieren
- Der erhöhte Aufwand ist voraussichtlich auch mit erhöhten Kosten verbunden
 
Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat die o.g. Vorstellungen mit folgenden Arbeitsbereichen entwickelt:
 
- Medizinisches Kompetenzteam
- Konferenz Leitende Bundestrainer
- Konferenz Nachwuchsbundestrainer
- Konferenz Bundesstützpunktleiter, Bundesstützpunktkoordinatoren
- Konferenz Leitende Landestrainer der Landesverbände
- Bundesausschuss Wettkampforganisation
- Referat Olympischer Leistungssport
- Referat Veranstaltungsmanagement / Wettkampforganisation
- Referat Jugend
- Referat Allgemeine Leichtathletik
 
Stand: 29.04.2020




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Quelle: DLV