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Ãœbersicht der Regelungen im Sport- und Freizeitbereich am 7. Mai 2020 |
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Staatsekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz |
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Ãœbersicht der Regelungen im Sport- und Freizeitbereich am 7. Mai 2020
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Mit einem maßvoll abgestuften Plan
sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die
Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für
die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig
von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.
Für den Sport- und
Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
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Ab Donnerstag (7. Mai
2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und
Freizeitsport wieder erlaubt - sofern der Sport auf öffentlichen oder
privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein
Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein.
Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige
Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind
Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist
jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene
Begleitperson zulässig.
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Der Reitsport ist auch
in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
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Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und
Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und
Hygieneauflagen wieder möglich.
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand
und Hygiene öffnen - ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit
unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder
gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann
ebenfalls zulässig - die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist
unter Auflagen gestattet. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Quelle: Landesregierung Nordrhein Westfalen
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