|
|
Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen |
Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen
Endlich ist es soweit,
Sportlerinnen und Sportler dürfen nun auch in NRW für das Training wieder
Sportanlagen nutzen, soweit sie sich an der "frischen Luft" befinden. Dies
obliegt jedoch gewissen Regeln. Oberstes Gebot ist der Gesundheitsschutz. Daher
verschicken zur Zeit die Sportämter an die Vereine und Sportverbände eine Art
Anleitung zur "Stufenweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf
Außensportanlagen.
Anbei das Schreiben vom
Sportamt der Stadt Köln, das sich inhaltlich sicherlich auch mit den Schreiben
der anderen Städte deckt:
Stufenweise Wiederaufnahme des
Sportbetriebes auf Außensportanlagen der Stadt Köln
Die Verbreitung des
Corona-Virus in Deutschlang hat seit Mitte März dazu geführt, dass Bund und
Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger
verfügen und durchsetzen müssen. Ziele sind dabei, Menschen vor einer Infektion
mit dem Corona-Virus zu schützen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass
das Gesundheitssystem in Folge einer sprunghaften Ausweitung der Infektion nicht
überlastet wird.
Im Zuge der geltenden Regelungen wurde in Köln unter anderem jeglicher
Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle
Zusammenkünfte in Sportvereinen, Vereinsheimen und sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen untersagt. Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die
Sportverbände, Sportvereine und insbesondere die Sporttreibenden haben dies
bislang in großer Solidarität mitgetragen.
Hier gilt mein großer Dank den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, den
vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sportlern für ihren
verantwortungsvollen Umgang!
Die Landesregierung hat am
06.05.2020 mit Wirkung ab dem 07.05.2020 den stufenweisen Wiedereinstieg in den
Sportbetrieb erlaubt, allerdings vorerst nur mit der Öffnung von
Außensportanlagen. Öffentliche Gebäude (Hallen, Vereinsheime etc.) stehen
derzeit dem Vereins- und Freizeitsport noch nicht zur Verfügung. Sobald auch
hierzu konkrete und belastbare Maßgaben des Landes NRW vorliegen, werden wir Sie
hierzu umgehend separat informieren.
Nach wie vor stehen die Ziele
des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung im Mittelpunkt. Deshalb steht die
Nutzung der Außensportanlagen unter folgenden Auflagen, die von Ihnen strikt
einzuhalten sind:
Die Nutzung der Sportanlagen ist erlaubt, wenn....
|
- |
Sie einen ausreichend
großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter), |
|
- |
der Sport kontaktfrei
durchgeführt wird, insbesondere bei Kontakt- und Mann- schaftssportarten
ohne Wettkampfsimulationen und -spiele, |
|
- |
die Hygiene- und
Desinfektionsmaßnahmen - insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von
Sportgeräten - konsequent eingehalten werden, |
|
- |
die Umkleidekabinen,
Wasch- und Gemeinschaftsräume ebenso wie Gastronomiebereiche nicht
genutzt werden, |
|
- |
deshalb ein
Bekleidungswechsel, die Körperpflege und die Nutzung von Nass- bereichen
durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden, |
|
- |
eine Steuerung des
Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warte- schlangen
erfolgt, |
|
- |
Risikogruppen keiner
besonderen Gefährdung ausgesetzt werden, |
|
- |
keine Zuschauer zugelassen
werden; mit Ausnahme Begleitpersonen von Jugendlichen unter 12 Jahren. |
Es wird nicht nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen differenziert. Wir
bitten hier jedoch um Beachtung der Vorschläge zu sportspezifischen
Hygienemaßnahmen, die von den meisten Fachverbänden veröffentlicht wurden.
Die Nutzung der Sportflächen
darf nur Trainingszwecken dienen, ein Spielbetrieb ist nicht gestattet. Während
des Trainings liegt es in der Verantwortung der Ãœbungsleiter sicherzustellen,
dass die obigen Vorgaben eingehalten werden. Insoweit bitten wir Sie auch, für
notwendige Hygiene- und Desinfektionsmittel eigenverantwortlich zu sorgen. Es
gelten über diese Lockerungen im Sportbereich selbstverständlich weiterhin die
all- gemeinen Pflichten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in den
jeweiligen Fassungen.
Eine Wiederaufnahme des
Trainingsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ist eine Maßnahme, die auf der
Entspannung der Situation beruht. Wenn sich die Gesundheitslage verschärft, kann
der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport jederzeit wieder
teilweise oder vollkommen eingestellt werden. Ich bitte Sie, dahingehend alle
Personen zu sensibilisieren und appelliere an den Verantwortungsgedanken aller
Sporttreibenden.
In Anlage ist die, durch den
Deutschen Olympischen Sportbund entwickelt Grafik "Vereinssport nach Lockerung
der Kontaktbeschränkungen" zur weiteren Verwendung beigefügt.
Gestatten Sie mir noch
folgenden Hinweis:
Bereits jetzt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport und die
Vereine mit den unterschiedlichsten Maßnahmen, damit auch die
wirtschaftlichen Folgen bewältigt werden können. So hat das Sportamt der
Stadt Köln gemeinsam mit dem Stadtsport- bund Köln verschiedene
Hilfsprogramme entwickelt, die auf den jeweiligen Internetseiten
abgebildet sind.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Verständnis,
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Gregor Timmer
Sportamtsleiter |
Anlage:
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Quelle: Sportamt der Stadt Köln
|
|