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Aktivitäten - zu Zweit oder aus einem Hausstand - auf Sportanlagen erlaubt  In NRW wird es in der ab Montag geltenden, neuen Coronaschutzverordnung hinsichtlich der Einschränkungen einige Lockerungen geben. So sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen oder nur Personen aus einem Hausstand zusammen trainieren. Somit wäre es z.B. auch möglich Tennis zu spielen, oder ein Einzeltraining auf der Laufbahn.  Darüber hinaus dürfen Schulen und Vereine unter den gleichen Möglichkeiten auch wieder auf die Außensportanlagen.  Es ist nicht viel was erlaubt wird, aber zumindest ist es ein Anfang. __________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |