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Städte bremsen Nachtläufer aus Was haben wir uns alle über die "Lockerung" im Sport während der Ausgangssperre gefreut. Laut "Bundesweite Notbremse" ist es Joggern erlaubt, auch während der Ausgangssperre nach 22 Uhr laufen zu gehen - zumindest bis Mitternacht. Sei es als Trainingsrunde, oder zum Abschalten nach einer anstrengenden Arbeitsschicht. Allerdings haben Länder und Städte die Möglichkeit, diese Regelungen bei Bedarf für sich zu verschärfen. Die Stadt Köln z.B. macht davon Gebrauch:
Anmerkung: Ein einsamer Jogger auf weiter Flur stellt für sich und andere Menschen keine Gefahr dar. Allerdings können Polizei und Ordnungsamt in der Tat, gerade in Ballungsgebieten, die Rechtmäßigkeit eines Joggers nicht überprüfen. Und wenn, dann nur Stichpunktartig. Es ist eine Regelung, die nicht allein den Inzidenzien geschuldet ist, sondern dem Geist der Anordner. Betroffen von dem Verbot sind vor allem Sportler, die im Schichtbetrieb arbeiten und erst zu später Abendstunde zum Laufen kommen.
__________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |