|
Gebührenänderung im Wettkampfwesen zum 1.2.2023 Überall sehen wir steigende die Preise, auch der Leichtathletikverband Nordrhein hat eine Gebührenanpassung vornehmen müssen. Die Gebührenanpassung betrifft auch den Laufbereich, es geht um den sogenannten Startpass. Folgende Neuerungen gelten hier ab 1. Februar 2023:
Was hat man von einem Startpass? Athletinnen und Athleten erwerben damit die Lizenz exklusiv für den gemeldeten Verein an Wettkämpfen teilzunehmen, insbesondere die Teilnahme an Meisterschaften. Bei Wettkämpfen werden die erbrachten Leistungen in Bestenlisten geführt. Gebühr für alle Läuferinnen und Läufer Eine Gebühr betrifft weiterhin alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer vom Verband genehmigten Laufveranstaltung, die sogenannte Finisher-Gebühr für Läufer und Walker. Sie liegt bei 50 Cent (10 Cent DLV, 40 Cent Landesverband) und wird in der Regel von den Laufveranstaltern über die Startgebühr mit eingezogen. Über die Gebühren sind z.B. die Teilnehmer über die Sportversicherung versichert, für den Veranstalter entfallen Gema-Gebühren, Erwähnenswert wäre hier auch der Härtefonds. Er dient der Milderung sozialer Härten durch finanzielle Hilfe für Hinterbliebenen bei Todesfällen. Der Verband selber rechnet hier aber nur die tatsächlichen Finisher mit dem Laufveranstalter ab. Abgerechnet wird auch erst ab U18 (somit ab 16 Jahren), die die Ziellinie erreicht haben.
__________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |