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Wechselfrist hat begonnen  Wer seine Leistung beim Leichtathletikverband anerkannt bekommen oder an Meisterschaften teilnehmen möchte, kann dies mittels eines Startrechts über einen dem Verband angehörigen Verein tun. Hierzu beantragt man beim Landesverband einen so genannten Startpass. Das Startrecht ist dann verbindlich an den Verein geknüpft. Das heißt, dass man zwar mehreren Vereinen angehören kann, aber an Meisterschaften z. B. nur für den Verein starten kann, über den man den Startpass beantragt hat. Seit Anfang Oktober ist die Wechselbörse eröffnet. Athleten, die über einen Startpass verfügen, haben bis zum 30. November die Möglichkeit, das Startrecht an einen anderen Verein zu übertragen. Außerhalb der Wechselbörse ist ein Wechsel im Prinzip nicht möglich.  Â
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem § 4.3, in der aktuellen Fassung auf Seite 3.  Wer bisher noch keinen Startpass hat, kann diesen natürlich jederzeit über seinen Verein beim Landesverband beantragen. __________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |