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Präventionsgesetz im Kabinett - Erste Lesung am 18. Februar |
Das Kabinett um Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 2. Februar
2005 das Präventionsgesetz verabschiedet, mit dem künftig in Deutschland
Gesundheitsvorsorge gestärkt und voran gebracht werden soll. Nun wird sich der
Bundestag am 18. Februar in erster Lesung mit der Vorlage beschäftigen. "Mit
diesem Gesetz verfolgt die Bundesregierung den Weg einer vorausschauenden und
nachhaltigen Gesundheitspolitik, um die Gesundheit zu fördern und chronischen
Krankheiten vorzubeugen", meinte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach
dem Beschluss. Nach der ersten Lesung kommt es noch zu einer öffentlichen
Anhörung, bevor es endgültig vom Parlament beschlossen wird. Erste Teile des
Gesetzes sollen schon Mitte des Jahres in Kraft treten. „Wir schließen auch zu
den Ländern in Europa auf, die bereits gute Erfolge mit gesundheitlicher
Prävention erzielt haben wie die skandinavischen Länder", sagte Ministerin
Schmidt. Große Änderungen sind nicht mehr zu erwarten, da der letzte Entwurf von
einer Bund-Länder-Kommission unter Beteiligung aller Parteien verabschiedet
worden war. Nur die FDP will die Vorlage ablehnen.
Der Deutsche Sportbund (DSB) hatte den Entwurf im Allgemeinen bereits begrüßt,
da der Sport Eingang in das Gesetz gefunden hat und als ein Teil der so
genannten Lebenswelten aufgeführt und daher entsprechende Beachtung finden wird.
Allerdings hatte der DSB-Gesundheitsbeauftragte Prof. Dr. Winfried Banzer die
mangelnde Unterstützung durch die öffentlichen Kassen von Bund und Ländern sowie
die mangelnde Verzahnung zwischen den verschiedenen Ebenen kritisiert.
Auch im Freiburger Kreis, der Arbeitsgemeinschaft größerer deutscher
Sportvereine, stößt das neue Gesetz auf breite Zustimmung. „Wir sehen darin eine
große Chance, den Sport als einen Teil der primären Prävention und
Gesundheitspolitik im Gesundheitswesen zu etablieren", heißt es in der
Stellungnahme des Vorstandes.
Die Zustimmung fällt nicht einhellig aus, denn die Vereine sehen auch zu viel
Bürokratie auf sich zu kommen. „Wir sehen eine große Gefahr darin, dass die
Zusammenarbeit der sozialen Präventionsträger und der zuständigen Gremien in den
Ländern und Kommunen, die teilweise noch ins Leben gerufen werden müssen, viel
Geld und Energie kosten", erklären die Verantwortlichen der Vereine einstimmig.
Vielmehr solle die Erfahrung der Vereine in der Prävention und der
Gesundheitsförderung genutzt werden, um den Verwaltungsaufwand so gering wie
möglich zu halten.
250 Millionen Euro sollen von den sozialen Versicherungsträgern künftig für die
Prävention eingezahlt werden. 100 Millionen Euro stehen auf Länderebene zur
Verfügung, der gleiche Betrag für die Versicherungsträger selber. Mit Hilfe der
restlichen 50 Millionen Euro soll eine Präventionsstiftung unter Bundesaufsicht
eingerichtet werden, die Modellprojekte initiieren und bundesweite Kampagnen
steuern soll.
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Autor und Copyright: Pressemitteilung des Deutschen Sportbundes (DSB)
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