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Mit Schweizer Datenbank Medikamente auf Dopingwirkstoffe prüfen |
Der Fachbereich Dopingbekämpfung
des Schweizer Bundesamtes für Sport bietet auf der Internetplattform
www.dopinginfo.ch eine
Arzneimitteldatenbank an, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob ein in der
Schweiz zugelassenes Medikament verbotene Substanzen enthält oder nicht. Das
Angebot ergänzt das Informationsangebot für Sportler und deren Betreuer und kann
auch Deutschen Sportlern nützlich sein.
Athletinnen und Athleten sind
sich zunehmend ihrer Verantwortung bei der Einnahme von Arzneimitteln bewusst.
Die offizielle Dopingliste wird oft als zu fachspezifisch und in der Praxis
wenig hilfreich empfunden. Die Liste der erlaubten Arzneimittel bei banalen
Erkrankungen deckt nur die gängigen, nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel ab,
und entspricht deshalb nicht allen Bedürfnissen der Athletinnen und Athleten.
Der Fachbereich
Dopingbekämpfung des Schweizer Bundesamtes für Sport hat nun eine Datenbank
entwickelt, die allen Interessierten kostenlos zur Verfügung steht. In der
Schweiz zugelassene Arzneimittel können damit basierend auf der aktuellen
Dopingliste auf ihre Unbedenklichkeit überprüft werden. Die Daten beruhen auf
Angaben des Heilmittelinstituts Swissmedic und werden in regelmässigen Abständen
aktualisiert. Da in seltenen Fällen Arzneimittel im Ausland unter dem selben
Markennamen im Handel sind, aber nicht die gleiche Zusammensetzung der
Wirkstoffe aufweisen, können Ratsuchende ebenfalls eingeben, wo sie das
Medikament gekauft haben. Eine umfangreiche Linkliste verweist auf entsprechende
Angebote von Anti-Dopingorganisationen der entsprechenden Länder.
Gemäß den Anti-Dopingregeln
sind Athletinnen und Athleten selbst dafür verantwortlich, welche Arzneimittel
sie einnehmen. Das neue Angebot ist daher ein weiterer wichtiger Schritt in der
Dopingprävention. Der Fachbereich Dopingbekämpfung des Bundesamtes für Sport
unterstützt zusammen mit der Fachkommission für Dopingbekämpfung von Swiss
Olympic Athletinnen und Athleten bestmöglich, damit sie ihren Sport frei von
Doping ausüben können.
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Autor und Copyright: Mitteilung des Schweizer Bundesamtes für Sport
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