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Dr. Prokop zum Urteil im Springstein-Prozess
 
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21.03.2006 

 

Keine abschreckende Wirkung
 
Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Magdeburg hat am Montag den ehemaligen Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der Weitergabe von Dopingmitteln an Minderjährige in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde.
 
Dr. Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), sagte zu dem Urteil: „Das jetzt gewählte Verfahren erscheint angesichts der unterbliebenen weiteren Sachaufklärung als seltsam und unbefriedigend. Wir beantragen Akteneinsicht und werden prüfen, welche Maßnahmen zu veranlassen sind. Eine abschreckende Wirkung im Kampf gegen Doping geht von einem solchen Ergebnis sicherlich nicht aus.“
 





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