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Bundestag beschloss Schutz der Olympischen Ringe |
Der Deutsche Bundestag hat am
10.12. das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen
Bezeichnungen beschlossen. Der nicht gerechtfertigte Imagetransfer mit der
Olympischen Symbolik und Bewegung ist danach künftig nicht mehr möglich.
Gleichzeitig wird der rechtliche Rahmen für eine erfolgreiche
Olympiabewerbung Leipzigs verbessert.
„Der Zuschlag für Olympia 2012
wäre ein Glücksfall für den deutschen Spitzen- und Breitensport. Der
Deutsche Bundestag hat heute der deutschen Bewerberstadt Leipzig den
rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Kandidatur gegen die Bewerberstädte
anderer Nationen bereitet", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Internationale Olympische
Komitee (IOC) verlangt von Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die
Olympischen Ringe sowie olympische Bezeichnungen wie etwa „Olympiade",
„Olympia" oder „olympisch" geschützt sind. Das Gesetz zum Schutz des
olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für
Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die Verwertung
der Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Das Gesetz schützt die Worte
Olympia, olympisch und Olympiade. NOK und das Internationale Olympische
Komitee (IOC) haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen
Ringe und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten.
Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des
Begriffs „Olympia" als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der
Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle
wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder
Chor-Olympiaden.
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Autor und Copyright: Pressemitteilung NOK,
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