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Von Richthofen fordert Umsetzung der Staatszielbestimmung Sport
 
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08.05.2006 

 

Der Präsident des Deutschen Sport-Bundes (DSB), Manfred von Richthofen, fordert nachdrücklich, dass Sport und Kultur als Staatsziele im Grundgesetz verankert werden müssen. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt für eine Umsetzung, weil mit der sogenannten Föderalismusreform die Verfassung großflächig verändert werde, erklärte er auf einer Pressekonferenz in Berlin.
 
„Die großen Bereiche Kultur und Sport, die gesellschaftlich tragend sind, müssen nunmehr im Grundgesetz abgesichert werden“, sagte der DSB-Präsident. „Das hat zum einen eine Schutzfunktion, es wäre allerdings dann auch der Auftrag für die Bundespolitik, verstärkt auf diesen Feldern tätig zu werden. Ein Volk ohne Kultur und ohne Sport gibt es nun einmal in dieser Welt nicht. Also geht es jetzt darum, die Mehrheit der Politiker von unserem Vorhaben zu überzeugen.“
 
Der Sport als Plattform zur Einübung demokratischer Verhaltensweisen und mit seinen sozialintegrativen Funktionen und gesundheitspolitischen Aufgabenfeldern habe ein Anrecht darauf, auch auf bundesstaatlicher Ebene abgesichert zu werden. 15 Länderverfassungen (mit Ausnahme von Hamburg) gewährten schon diese Garantien, erklärte von Richthofen. Der DSB-Präsident hat diese Position des autonomen Sports in Gesprächen mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Dr. Peter Struck (SPD) und Volker Kauder (CDU/CSU), deutlich gemacht: „Wir haben bei Peter Struck große Unterstützung gefunden. Volker Kauder konnte ich zum Nachdenken veranlassen; er wird unsere Initiative mit Interesse begleiten.“ Ein zeitliches Aufschieben der Erweiterung der Staatszielbestimmungen um die sogenannten Letzt-Werte komme für den DSB nicht in Frage, unterstrich von Richthofen: „Ein langes Hin und Her bedeutet stets einen Nachteil für ein gutes Anliegen. Wir werden unsere Argumente bei einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vortragen, der uns hierzu einlädt.“ Die Sitzung ist für den 17. Mai terminiert worden.
 
Zu den Bedenken einiger Bundesländer, die für Kultur und Sport eine Allkompetenz beanspruchen, erklärte der DSB-Präsident: „Dem widersprechen wir vehement, denn die Sportförderung für den gesamten Spitzensport wäre ohne Bundesförderung am Ende. Gäbe es nicht die Unterstützung durch den Haushalt des Bundesinnenministers, des Verteidigungsministers und der Bundespolizei sowie durch alle möglichen bundesgesetzlichen Regelungen, zum Beispiel im Umweltschutz, hätte dies schwerste existenzielle Nachteile. Der Bund kann sich hiervon de facto gar nicht verabschieden. Deshalb wollen wir eine Absicherung, damit in Zukunft diese Aufgabenerfüllung auch sichergestellt ist.“
 
Konkret bedeute dies: Die Finanzierung der Olympiastützpunkte, als regionale Spitzensportförderung in einer Kombination von Bund und Ländern austariert, wäre ohne Bundesmittel gar nicht zu leisten. Ähnliches gelte für den Schulsport, der originär Ländersache sei - jedoch: „Wenn uns die Bundesgesundheitsministerin aufruft, in der Prävention enger mit ihr auf Bundesebene zusammenzuarbeiten, weil wir katastrophale Umfrageergebnisse über den Gesundheitszustand von jungen Menschen haben, ist dies auch ein Bundesanliegen. Denn eine gesunde Bevölkerung lässt sich nicht einteilen in Nord, Süd, Ost und West. Es ist also auch Bundes-Zuständigkeit. Und wir können nur mithelfen, Bundesanliegen zu erfüllen, wenn es diese verfassungsrechtliche Verankerung gibt. All dies ist nicht gegen die Länder gerichtet, sondern für die Länder gedacht.“
 
DSB-Generalsekretär Dr. Andreas Eichler unterstrich, die Verfassung müsste mit dem Schutz des Sozial- und Rechtsgutes Sport angereichert werden, damit die „gesellschaftliche Geschlossenheit“ zum Ausdruck gebracht werde. Es gehe dabei nicht um modeabhängige Werte, sondern um fundamentale gesellschaftliche Wesenszüge. Der Sport benötige die Schutzfunktion des Staates, der wegen der autonomen Stellung allerdings nur eingreifen könne, wenn der Sport sich selbst nicht helfen könne.

Nicht alle Parlamentarier seien davon überzeugt, die beiden Letzt-Ziele Kultur und Sport aufzunehmen, erklärte der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert (SPD). „Die Väter des Grundgesetzes, der Parlamentarische Rat, hatten Ende der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts andere Sorgen gehabt, als sich dafür zu engagieren. Doch jetzt muss es geschehen.“ Danckert warnte davor, dass es mit der geplanten Neufassung des Artikels 104 a des Grundgesetzes, der die Ausgabenverteilung regelt, in Zukunft finanzielle Hilfen des Bundes eigentlich nicht mehr geben dürfe, wenn eine Länderzuständigkeit vorliegt. „Dieses Förderungsverbot muss fallen“, forderte Danckert, „denn anderenfalls wäre die Sport- und Kulturförderung des Bundes nicht mehr möglich.“
 
Prof. Dr. Max Fuchs, der Vorsitzende des Deutschen Kulturrats, erklärte, die gemeinsame Initiative von Kultur und Sport auf Verfassungserweitung habe „taktisch-strategische Gründe“, aber auch „inhaltliche Gründe“, weil es sehr viele Parallelitäten zwischen Breite und Spitze und in der „Marktlogik“ gebe. „Die Kultur war in Deutschland schon nationenfördernd, als es noch Kleinstaaterei gab.“ Generalsekretär Olaf Zimmermann unterstrich, die Aufnahme dieser Staatsziele führe zu fundamentalen Änderungen: „Der Staat hat dann eine unmittelbare Verantwortung, die durch die Haushaltsaufstellung manifestiert wird. Sport und Kultur sind die fehlenden Kernwerte in unserer Verfassung.“
 
Nach einem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion soll ein Artikel 20 b des Grundgesetzes mit dieser Formulierung aufgenommen werden: „Der Staat schützt und fördert die Kultur. Sport ist als förderungswürdiger Teil des Lebens zu schützen.“




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