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Zügig durch's Studium und erfolgreich im Sport
 
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31.08.2006 

 

Deutsche Sporthochschule Köln ermöglicht Spitzensportlern Befreiung von Studiengebühren
 
Als erste Hochschule in Deutschland hat die Deutsche Sporthochschule Köln in ihrer Beitragssatzung die Möglichkeit zur Studiengebührenbefreiung für studierende Leistungssportler/innen festgeschrieben. Die einzige deutsche Sportuniversität, die sich ihrer Vorreiterrolle bewusst ist, hat sich in den letzten Jahren wieder verstärkt der Förderung des Spitzensports zugewandt und gemeinsam mit der Kölner Uni 2003 die Kooperationsvereinbarung als "Partnerhochschule des Spitzensports" unterschrieben.
 
"Wir möchten den Spitzensportlerinnen und -sportlern unter unseren Studierenden ein zügiges Studium ermöglichen", sagt Sporthochschulrektor Professor Walter Tokarski, "vor allem denjenigen, die sehr zeitintensiv trainieren und keine Zuwendung von anderer Seite erhalten." Denn diese duale Karriere - auf der einen Seite erfolgreich in der jeweiligen Sportart, auf der anderen Seite durch eine fundierte Schul- und Hochschulausbildung auf die zukünftige Berufstätigkeit vorbereitet - stellt viele Sportler vor große Probleme. Zudem ist ein leistungssportliches Engagement häufig mit hohen Kosten verbunden, die der Sportler normalerweise privat tragen muss. So kommt zum zeitlichen Aufwand für Training und Studium nicht selten auch noch die Zeit für den Nebenjob dazu. Diese Situation soll durch Studiengebühren nicht noch verschärft werden.
 
Die Befreiung können alle Studierenden beantragen, die dem A-, B- oder C-Kader bzw. vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes angehören. "Natürlich möchten wir auf diesem Weg auch einen Anreiz für Spitzensportler schaffen, ihr Studium an unserer Hochschule zu absolvieren", so Leistungssportbeauftragter Dr. Norbert Stein. "Wir kennen die speziellen Probleme der Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport und wollen hier finanziell helfen, aber auch individuell beraten und flexibel reagieren."

Infos zu den Studiengebühren und zur Abgabenermäßigung bzw. -befreiung unter www.dshs-koeln.de/studium im Menüpunkt "Aktuelles".





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Autor und Copyright: Mitteilung der Deutsche Sporthochschule Köln