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Nur noch elektronische Zeiten in DLV-Bestenlisten
 
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28.02.2007 

 

Bereits ab der Saison 2007 werden auch in die Schüler- und Jugend-Bestenlisten des DLV auf den kürzeren Laufstrecken nur noch Zeiten übernommen, die mit elektronischer Zeitmessung ermittelt wurden. Dies hat der DLV-Verbandsrat auf Antrag des LV Nordrhein in seiner Sitzung im Vorfeld der Hallen-DM in Leipzig beschlossen. Die Neufassung des § 13, 5. der Veranstaltungsordnung (VAO) lautet wörtlich:

„In die DLV-Bestenliste der Männer, Frauen, Junioren/-innen, Jugend und Schüler/innen werden auf allen Strecken bis einschließlich 1500m nur die Leistungen aufgenommen, die mit einer anerkannten vollautomatischen Zielbildanlage festgestellt worden sind. Darüber hinaus werden, mit Ausnahme der DLV-Schülerbestenliste, in Sprint-, Kurzhürden- sowie in Weit- und Dreisprungwettbewerben nur die Leistungen aufgenommen, bei denen die Windstärke gemessen und entsprechend vermerkt worden ist.“

Bisher galt diese Bestimmung nur für die Männer-, Frauen- und Juniorenklasse, ab sofort nun auch für die A- und B-Jugend sowie die A-Schüler/innen. Auslöser für die Erweiterung war die DLV-Schüler-Bestenliste 2006, in der mehrere handgestoppte Sprintleistungen auftauchten, deren Richtigkeit angezweifelt wurde. Die betroffenen Schüler hatten in ihren weiteren Rennen nicht annähernd das Niveau dieser Handzeiten erreicht. In einem Fall hatten ein 14-jähriger und sein Verein sogar darum gebeten, diese Zeit zu streichen und durch die realistische elektronische Bestleistung zu ersetzen, weil „ich nie so schnell laufen kann wie in dieser Ergebnisliste aufgeführt.“ (Eventuell ein Vorschlag für den Fair-Play-Preis!)
 
Hintergrund für die stärker werdenden Zweifel an handgestoppten Sprintzeiten ist die Tatsache, dass seit Jahren bei der überwiegenden Zahl auch der Schülerund Seniorensportfeste die Laufzeiten nur noch mit elektronischer Zeitmessung ermittelt werden. Eine spezielle Ausbildung zum Zeitnehmer mit der Stoppuhr macht deshalb keinen Sinn mehr. Die Folge sind zwangsläufig ungenaue Messergebnisse. Für den Bereich der DLV-Bestenlisten hat der Verband nun die Konsequenzen gezogen. Einige Landesverbände waren bereits vorangegangen bzw. wollen nun folgen und die Neufassung des § 13,5 auch für ihre Landes-Bestenlisten gelten lassen. In die Bestenlisten der Bahnläufe von mehr als 1.500m Länge werden aber weiterhin auch handgestoppte Zeiten aufgenommen. Dabei bleibt es dabei, dass Handzeiten wegen der Reaktionszeit des Zeitnehmers beim Starten der Stoppuhr um 0,14 Sek. schlechter eingeordnet werden als elektronisch ermittelte Zeiten.
 
Neu in §13,5 ist auch die Erweiterung der Bestimmung über die Angabe der Windverhältnisse auf die Jugendklassen. Bisher war nur für die DLV-Männer-, Frauen- und Junioren-Bestenliste vorgeschrieben, dass beim Sprint, Hürdensprint, Weit- und Dreisprung die ermittelten Windwerte in Zahlen zur Leistung hinzugefügt werden müssen.
 
Ab sofort gilt dies auch für die A- und B-Jugend. Betroffen sind hier besonders solche Veranstalter, die beim Weitsprung keinen Windmesser aufstellen oder vergessen, die ermittelten Werte in die Ergebnisliste einzugeben. Sie werden in Zukunft den Zorn der Jugendlichen auf sich ziehen, wenn deren regulär erreichte Leistungen nicht in den Bestenlisten erscheinen. Für die Athleten und ihre Betreuer besteht aber auch eine Verpflichtung, darauf zu achten, dass der Veranstalter eine Windmessung durchführt und deren Ergebnis veröffentlicht.

Hans-Jürgen Sura des LVN ergänzt hierzu: "Diese Änderungen sind zwar für die DLV-Bestenliste neu, nicht aber für die des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein. Im LVN gelten schon seit längerem auch für die Jugendlichen und Schüler/innen die Erfordernisse von elektronisch ermittelten Zeiten sowie von Windwerten."





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Autor und Copyright: Eberhard Vollmer (DLV)