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Mit der Broschüre „Erste Hilfe bei Sportunfällen“ erhalten
Übungsleiter/innen eine wertvolle Hilfestellung, in Notfällen kompetent und
sicher handlungsfähig zu sein. Trainer/innen und Übungsleiter/innen sehen sich
im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem wachsenden Potential von möglichen
Zwischenfällen konfrontiert. Notfall-Hilfeleistungen an Sportstätten durch
speziell geschulte Laienhelfer gewinnen aufgrund der steigenden Anzahl von
Freizeitunfällen eine zunehmende Bedeutung. Die Bandbreite reicht von
Verstauchungen und Verrenkungen über Knochenbrüche und Wunden bis hin zum
Herz-Kreislauf-Stillstand. Gemäß § 323c StGB sind Übungsleiter/innen zur
Hilfeleistung im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten verpflichtet. Ziel der
Handreichung ist es, einen kurzen Überblick über die richtigen Maßnahmen zu
geben. Sie kann keine Schulung in „Erster Hilfe“ ersetzen. Im Gegenteil, sie
möchte vielmehr zur Nutzung der vielfachen Schulungsangebote für Laienhelfer
anregen. __________________________________ Autor und Copyright: Mitteilung des LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. |