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Bundentag stimmt verstärktem Kampf gegen Doping zu
 
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25.07.2007 

 

Der Kompromiss, den die Koalitionsfraktionen gefunden hatten, stand schon einige Monate lang, der deutsche Sport hatte keine Bedenken mehr gegen zusätzliche Regelungen und im parlamentarischen Verfahren kam es zu keinen nennenswerten Änderungen mehr: Am 4. Juli hat der Deutsche Bundestag verbesserten Maßnahmen zur Dopingbekämpfung zugestimmt.
 
Beschlossen wurde folgendes:
 
Wer gewerbs- und bandenmäßig mit Dopingsubstanzen handelt, muss mit der Abschöpfung der erzielten Vermögensvorteile durch den Staat rechnen. Die Höchststrafe wird von drei Jahren auf zehn Jahre Gefängnis angehoben.
 
Der Besitz einer mehr als geringen Menge von Dopingmitteln wird künftig als Indiz für Handel gewertet und strafrechtlich verfolgt. Das gilt für Sportlerinnen und Sportler ganz genauso wie für Hintermänner. Die Definition der mehr als nicht geringen Menge obliegt der Gerichtsbarkeit.
 
Die Ermittlungsbefugnisse werden auf das Bundeskriminalamt übertragen. In schweren Fällen kann das Instrument der Telefonüberwachung eingesetzt werden.
 
Arzneimittel, die als Dopingmittel geeignet sind, müssen künftig klare Warnhinweise erhalten.





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