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Finanzielle Unterstützung zur Sanierung der Sportstätten angeprangert
 
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16.10.2008 

 

DStGB und DOSB prangern mangelnde finanzielle Unterstützung zur Sanierung der Sportstätten an - Sport als Staatsziel im Grundgesetz
 
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben auf einer Sitzung in Bad Dürkheim am 14. Oktober die Bedeutung des Sports für die Städte und Gemeinden betont. Problematisch könnte die internationale Finanzkrise für die Städte und Gemeinden werden, da durch die Krise die Kommunen möglicherweise nicht mehr in der Lage wären, die Sportstätten zu sanieren.
 
„Sportvereine sind wichtige Partner der Städte und Gemeinden nicht nur bei der Gestaltung des sportlichen Lebens und als örtliche Basis für den Breiten- und Spitzensport, sondern auch als bedeutender gesellschaftspolitischer Akteur in den Kommunen“, erklärten der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur des DStGB, Bürgermeister Walter Weinbach, Weißenthurm, sowie der Generaldirektor des DOSB, Dr. Michael Vesper, heute im Rahmen der Sitzung in Bad Dürkheim.
 
Dem Sport komme eine zentrale gesellschaftliche Integrationsfunktion in den Städten und Gemeinden zu. Der gesellschaftliche und soziale Beitrag des Sports ist unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Gemeinwesens. Die über 90.000 Sportvereine mit rund 27 Mio. Mitgliedern stellen ein breites Angebotsspektrum vor Ort bereit. Die Kommunen tragen mit rund 80 % die Hauptfinanzierung der öffentlichen Sportförderung.
 
Mit Sorge beobachtet der DOSB, dass auf Grund der Krise der Kommunalfinanzen die Sportförderung von Sparmaßnahmen berührt ist. „Die Städte und Gemeinden sollten in noch stärkerem Maße die Ressourcen des Sports für die Bildungs-, Integrations- und Gesundheitspolitik erkennen und dementsprechend fördern“, betonte Dr. Vesper. Der Bedeutungszuwachs des Sports für die Steigerung der Lebensqualität vor Ort sollte sich in einer entsprechenden Förderung widerspiegeln. Der Sport sollte nach Auffassung des DOSB ein wesentlicher Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung werden.
 
„Die Förderung einer breiten Sportinfrastruktur und von Sportaktivitäten für möglichst viele Menschen steigert die Lebensqualität vor Ort und trägt zu einem positiven Image für die Stadt bei“, erklärte Weinbach. Von daher liegt die Förderung des Sports im ureigensten Interesse der Städte und Gemeinden. Er kritisierte in diesem Zusammenhang allerdings die zunehmenden Vorgaben der Sportfachverbände beim Bau von Sportstätten. Dies führe zu finanziellen Mehraufwendungen, die mittlerweile viele Städte und Gemeinden nicht mehr schultern können. „Diese Standards, die häufig von internationalen Fachverbänden vorgegeben werden, treffen die Städte und Gemeinden in der Regel unvorhergesehen und sind für die Ausübung des Breitensports nicht notwendig“, erläuterte Weinbach.
 
Weinbach und Dr. Vesper forderten die Länder auf, den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für eine sachgerechte Sportförderung zur Verfügung zu stellen. Nur so könne der erhebliche Sanierungsbedarf der Sportstätten gedeckt werden. Die Länder seien auch beim notwendigen Erhalt und Ausbau des Schulsports gefordert. Unabhängig von den finanziellen Mitteln bedarf es nach Auffassung von DStGB und DOSB einer zukunftsorientierten Sportentwicklungsplanung. „Die Sportstätten vor Ort müssen dem veränderten Nachfrageverhalten der Nutzer entsprechen“, betonten Weinbach und Dr. Vesper.
 
Dr. Vesper warb in der Sitzung um Unterstützung für eine Verankerung des Sports als Staatsziel im Grundgesetz. Dies würde nicht nur die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports unterstreichen, sondern könnte ganz praktisch auch bei den zunehmenden Nachbarschaftsklagen gegen die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen helfen.





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