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Marathonsiegerin wegen iPod-Doping disqualifiziert |
In den USA wurde kürzlich die
Siegerin des Lakefront Marathon disqualifiziert ... weil sie unterwegs über
ihren iPod Musik hörte. Die Rennleitung beruft sich dabei auf das Regelwerk des
"USA Track and Field", die Elite-Läufern den Einsatz von elektronischen Geräten
verbietet. Eine "Gaga-Geschichte", urteilt der Express und dürfte sicherlich
auch bei vielen Breitensportlern für Unverständnis sorgen.
Was der Express und sicherlich
die wenigsten Läuferinnen und Läufer hier zulande wissen, diese Regel gibt es
auch in Deutschland, wie der Deutsche Leichtathletikverband vor einiger Zeit
Laufen-in-Koeln gegenüber bestätigte. In Deutschland kommt diese Regel
allerdings nicht wirklich zum Zuge, da zum einen kein ambitionierter Läufer auf
die Idee käme, während des Wettkampfes einen iPod zu tragen, zum anderen lässt
sich das Regelwerk in der breiten Masse nicht überprüfen. "Volksläufern" ist es
nämlich hingegen zu vereinsgebundenen "Straßenläufern" (also Teilnehmer mit
Startpass) nicht untersagt, einen MP3-Player zu nutzen, vorausgesetzt man
behindert damit nicht die anderen Läufer.
Dem PM3-Player wird eine
aufputschende Wirkung nachgesagt. Eine Tatsache die sogar wissenschaftlich
bewiesen ist. Durch entsprechend schnelle Beats werden Stresshormone
freigesetzt, die durchaus einen anspornenden Effekt haben können. Hinter dem
Verbot zur Nutzung eines MP3-Players steckt unter anderem auch die Idee, dass
man sich dadurch gegenüber den anderen Mitstreitern einen unfairen
Wettbewerbsvorteil verschafften könnte.
Über Regeln kann man natürlich
geteilter Meinung sein. Wenn es aber darum geht, an einem Wettkampf auf Sieg zu
laufen und darüber hinaus eine Siegprämie einzuheimsen zu wollen, sollte man
hierzu dann auch die Regeln des Rennens anerkennen und einhalten.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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