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Marathonsiegerin wegen iPod-Doping disqualifiziert
 
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14.10.2009 

 

In den USA wurde kürzlich die Siegerin des Lakefront Marathon disqualifiziert ... weil sie unterwegs über ihren iPod Musik hörte. Die Rennleitung beruft sich dabei auf das Regelwerk des "USA Track and Field", die Elite-Läufern den Einsatz von elektronischen Geräten verbietet. Eine "Gaga-Geschichte", urteilt der Express und dürfte sicherlich auch bei vielen Breitensportlern für Unverständnis sorgen.
 
Was der Express und sicherlich die wenigsten Läuferinnen und Läufer hier zulande wissen, diese Regel gibt es auch in Deutschland, wie der Deutsche Leichtathletikverband vor einiger Zeit Laufen-in-Koeln gegenüber bestätigte. In Deutschland kommt diese Regel allerdings nicht wirklich zum Zuge, da zum einen kein ambitionierter Läufer auf die Idee käme, während des Wettkampfes einen iPod zu tragen, zum anderen lässt sich das Regelwerk in der breiten Masse nicht überprüfen. "Volksläufern" ist es nämlich hingegen zu vereinsgebundenen "Straßenläufern" (also Teilnehmer mit Startpass) nicht untersagt, einen MP3-Player zu nutzen, vorausgesetzt man behindert damit nicht die anderen Läufer.
 
Dem PM3-Player wird eine aufputschende Wirkung nachgesagt. Eine Tatsache die sogar wissenschaftlich bewiesen ist. Durch entsprechend schnelle Beats werden Stresshormone freigesetzt, die durchaus einen anspornenden Effekt haben können. Hinter dem Verbot zur Nutzung eines MP3-Players steckt unter anderem auch die Idee, dass man sich dadurch gegenüber den anderen Mitstreitern einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafften könnte.
 
Über Regeln kann man natürlich geteilter Meinung sein. Wenn es aber darum geht, an einem Wettkampf auf Sieg zu laufen und darüber hinaus eine Siegprämie einzuheimsen zu wollen, sollte man hierzu dann auch die Regeln des Rennens anerkennen und einhalten.
 
 





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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln