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Illegale Geldabbuchungen bei Laufveranstaltern |
Die Abrechnung der Startgebühr wird
von den Laufveranstaltern verschieden gehandhabt. Die meisten Veranstalter
bieten das sogenannte Lastschriftverfahren an, bei dem der Teilnehmer die
einmalige Erlaubnis erteilt, die Startgebühr von seinem Konto abbuchen zu
lassen. Das Verfahren hat allerdings den Nachteil, dass das Konto vom Teilnehmer
beispielsweise nicht ausreichend gedeckt ist und für den Veranstalter somit
Gebühren anfallen. Oder es tritt der Fall auf, das ein Zahlendreher in den
Kontodaten besteht und das Geld nicht abgebucht werden kann. Insbesondere
kleinere Veranstaltungen wählen daher lieber die sichere Methode, indem sie die
Teilnehmer dazu auffordern, die Startgebühr unmittelbar nach der Anmeldung
selbst auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Hierzu wird nicht selten
die Kontoverbindung auf der Veranstaltungs-Webseite für alle sichtbar veröffentlicht. In jüngster Zeit
zeigt sich jedoch immer öfter, dass die Veröffentlichung von Kontodaten im
Internet zum Missbrauch verführen kann. Dem Kölner Laufveranstalter des Oswald
Hirschfeld Lauf passierte es somit, dass sie mehrere, illegale Abbuchungen
verzeichneten. Das liegt einfach daran, dass die Banken anscheinend die
Erlaubnis von Abbuchungen nicht überprüfen. Somit ist Betrügern Tür und Tor
geöffnet, einfach Beträge von fremden Konten abzubuchen. Damit das beim
Geschädigten nicht
auffällt, werden die Beträge in der Regel relativ klein gehalten. Laufveranstaltern sei daher
geraten, ihre Kontodaten erst nach Einreichen der Anmeldung, dem Teilnehmer z.B.
per eMail mitzuteilen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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