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Landschaftsbeirat stimmt Königsforst-Marathon mit Auflagen zu |
In
seiner Sitzung am 20.03.2012 stimmte der Landschaftsbeirat für den
Rheinisch-Bergischen Kreis für die Durchführung des Königsforst-Marathons am
24.03.2012. Er tat dies allerdings mit der Maßgabe, dass diese Veranstaltung
unter den gegebenen Voraussetzungen im kommenden Jahr so nicht stattfinden kann.
Mit Ausnahme des Start- und
Zielbereiches an der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegen alle
Streckenabschnitte des Laufes in dem FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Vogelschutz-
und Naturschutzgebiet „Königsforst“. Dort leben schützenswerte Vogelarten wie
zum Beispiel der Mittelspecht, der Schwarzspecht, der Wespenbussard und der
Eisvogel. Bestände von Edelkrebsen, Zauneidechsen, Blindschleichen,
Gelbbauchunken und Ringelnattern konnten ebenfalls nachgewiesen werden.
Die Ausweisung des
Streckenbereiches als Schutzgebiet führte dazu, dass der Marathon im Jahr 2011
erstmalig von der Unteren Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
genehmigt werden musste. Bis zu 1600 Läuferinnen und Läufer nehmen an dieser
Sportveranstaltung teil und sorgen gemeinsam mit Besuchern und Veranstaltern für
einen deutlich erhöhten Lärmpegel. Obwohl diese Beeinträchtigung räumlich und
zeitlich begrenzt ist, gilt sie als besonders bedenklich, da der Termin des
Laufes mitten in der Brutzeit der Tiere liegt.
Die damit verbundene
Unmittelbarkeit der vielfältigen Bewegungsabläufe und Geräuschentwicklungen kann
eine ungewohnte und erhebliche Beunruhigung für die Tierwelt bedeuten und so zu
einer Beeinträchtigung des Nist- und Brutgeschäftes bis hin zum Verlassen des
Geleges führen.
Die Landschaftbehörde empfahl
den Veranstaltern schon bei der Genehmigung im vergangenen Jahr, die
Folgeveranstaltungen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit von August bis
Oktober oder Ende Februar/Anfang März zu legen. Alternativ könne der
Veranstalter eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung vorlegen, um die
Auswirkungen der Veranstaltung auf die Tiere und deren Brutverhalten zu
dokumentieren.
Da eine Verlegung der
Veranstaltung für 2012 nicht mehr möglich war und ein entsprechendes Gutachten
bisher nicht erstellt werden konnte, wurde für den Marathonlauf am 24. März
dieses Jahres in dieser Form letztmalig eine Genehmigung erteilt. Vertreter der
Landschaftsbehörde, des Landschaftbeirates und der Veranstalter bekräftigten in
der Sitzung erneut, auch zukünftig alles daran zu setzen, diese traditionsreiche
Veranstaltung – die in diesem Jahr zum 38sten Mal durchgeführt wird - weiterhin
stattfinden zu lassen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
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Autor und Copyright: Mitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises
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