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Bike&Run - einstweilige Verfügung gegen NRWTV ohen mündliche Verhandlung |
In der aktuellen
Streitfrage zwischen dem Nordrhein-Westfälischer-Triathlon-Verband (NRWTV) und der
Veranstaltungsagentur Jeschke & Friends teilt der NRWTV mit:
Wie der Internetseite
www.bike-and-run-cologne.de zu entnehmen ist, hat der Veranstalter
Jeschke & Friends gegen den NRWTV beim Landgericht Köln am 18.04.2012
eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese einstweilige Verfügung ist
wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung erlassen worden. Der
NRWTV ist dementsprechend vom Gericht auch nicht vor Erlass der
einstweiligen Verfügung angehört worden. Wir sind der Auffassung, dass
die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen worden ist und werden
gegen sie Rechtsmittel einlegen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass
das Landgericht Köln mit besagter einstweiliger Verfügung nicht über die
Sperrung von Athleten mit DTU-Startpässen entschieden hat. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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