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Bike&Run - einstweilige Verfügung gegen NRWTV ohen mündliche Verhandlung
 
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22.04.2012 

 

In der aktuellen Streitfrage zwischen dem Nordrhein-Westfälischer-Triathlon-Verband (NRWTV) und der Veranstaltungsagentur Jeschke & Friends teilt der NRWTV mit:
 
Wie der Internetseite www.bike-and-run-cologne.de zu entnehmen ist, hat der Veranstalter Jeschke & Friends gegen den NRWTV beim Landgericht Köln am 18.04.2012 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese einstweilige Verfügung ist wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung erlassen worden. Der NRWTV ist dementsprechend vom Gericht auch nicht vor Erlass der einstweiligen Verfügung angehört worden. Wir sind der Auffassung, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen worden ist und werden gegen sie Rechtsmittel einlegen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Landgericht Köln mit besagter einstweiliger Verfügung nicht über die Sperrung von Athleten mit DTU-Startpässen entschieden hat.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln