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Achtung Startpassinhaber: Wechselfrist hat begonnen!
 
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11.10.2012 

 

Wechselfrist hat begonnen
 
Wer seine Leistung beim Leichtathletikverband anerkannt, oder an Meisterschaften teilnehmen möchte, kann dies mittels eines Startrechtes über einen dem Verband angehörigen Verein. Hierzu beantragt man beim Landesverband einen so genannten Startpass. Das einmalige Startrecht ist dann verbindlich an den Verein geknüpft. Soll heißen, dass man zwar mehreren Vereinen angehören kann, aber an Meisterschaften z.B. nur für den Verein starten kann, über den man den Startpass beantragt hat.
 
Seit Anfang Oktober ist die Wechselbörse eröffnet. Athleten, die über einen Startpass verfügen, haben bis zum 30. November die Möglichkeit, das Startrecht an einen anderen Verein zu übertragen. Außerhalb der Wechselbörse ist im Prinzip kein Wechsel möglich.
  
Was ist bei einem Wechsel zu beachten?
 
Der neue Verein muss dem Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Freitag, 30. November 2012 eingehend (!!!) vorlegen.
 
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins („alter Startpass" mit Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses Schreiben) beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert hat.
 
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem § 4.3, in der aktuellen Fassung auf Seite 2.
 
Wer bisher noch keinen Startpass hat, kann diesen natürlich jederzeit über seinen Verein beim Landesverband beantragen.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln