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Achtung Startpassinhaber: Wechselfrist hat begonnen! |
Wechselfrist hat begonnen
Wer seine Leistung beim
Leichtathletikverband anerkannt, oder an Meisterschaften teilnehmen möchte, kann
dies mittels eines Startrechtes über einen dem Verband angehörigen Verein.
Hierzu beantragt man beim Landesverband einen so genannten Startpass. Das
einmalige Startrecht ist dann verbindlich an den Verein geknüpft. Soll heißen,
dass man zwar mehreren Vereinen angehören kann, aber an Meisterschaften z.B. nur
für den Verein starten kann, über den man den Startpass beantragt hat.
Seit Anfang Oktober ist die
Wechselbörse eröffnet. Athleten, die über einen Startpass verfügen, haben bis
zum 30. November die Möglichkeit, das Startrecht an einen anderen Verein zu
übertragen. Außerhalb der Wechselbörse ist im Prinzip kein Wechsel möglich.
Was ist bei einem
Wechsel zu beachten?
Der neue Verein muss
dem Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg,
den Startpassantrag auf dem
DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Freitag, 30. November 2012
eingehend (!!!) vorlegen.
Diesem Antrag muss
entweder eine
Freigabeerklärung des abgebenden Vereins („alter Startpass" mit
Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses Schreiben) beigefügt
werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim
abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert hat. |
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der
Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem § 4.3, in der aktuellen Fassung
auf
Seite 2.
Wer bisher noch keinen Startpass hat, kann diesen natürlich jederzeit über
seinen Verein beim Landesverband beantragen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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