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Eklat bei den DLV HM-Meisterschaften - Disqualifikation Winfried Schmidt
 
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16.04.2013 

 

 

Winfried Schmidt

 

Zweifelhafte Kampfrichter-Aussage bringt Winfried Schmid um verdienten Deutschen Meistertitel
 

Mit einem Eklat am Kampfrichter-Tisch endeten die Deutschen Halbmarathonmeisterschaften in Refrath. Winfried Schmidt lief ein starkes Rennen und gewann den M65 Wettbewerb überlegen mit fast 5 Minuten Vorsprung.
 
Die Freude über den Deutschen Meistertitel dauerte jedoch nur kurz, da ein Kampfrichter eine regelunkonforme Anfeuerung eines Zuschauers gesehen haben wollte. Wegen angeblicher Betreuung durch einen Sportkameraden war Winfried Schmidt zuvor verwarnt worden. Der Kampfrichter strengte die Disqualifikation an, in dem er unsachgemäß einen mitlaufenden Zuschauer kurz vor dem Ziel anführte, der Winfried Schmidt einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben soll.
 
Winfried Schmidt war völlig perplex von dieser Anschuldigung, da er sich als Lokalmatador mit Recht nicht für die vielen Anfeuerungen durch Zuschauer an der Strecke verantwortlich fühlt.
 
Das Schiedsgericht entschied leider auf Basis der Kampfrichter-Behauptungen mit 2:1 Stimmen für eine Disqualifikation und erkannte den Titel ab. Eine Entscheidung, die umso unverständlicher erscheint, da sich im Nachhinein einige Zuschauer fanden, die berichten konnten, dass es sich bei der besagten Szene um eine übliche Anfeuerung handelte, bei dem sich der Zuschauer 3 oder 4 Schritte mit Winfried Schmidt anfeuernd mitbewegt hatte. Dabei stand der Zuschauer gemeinsam mit andern auf einer Verkehrsinsel zwischen den beiden Laufrichtungen. Welche Motivation den Kampfrichter zu der unangemessenen Darstellung in seinem Bericht bewegt haben mögen, darüber kann nur spekuliert werden.
 
Klar ist jedoch, dass Kampfrichter und Schiedsgerichte, die wie in diesem Fall ein vernünftiges Augenmaß vermissen lassen, der Leichtathletik schaden und vor allem Athleten, wie Winfried Schmidt, um den verdienten Lohn für ihre Leistung und Trainingsanstrengungen bringen.
 
Wenn sich solch ein Kampfgerichtsverhalten etabliert, kann zukünftig jeder Konkurrent durch Anfeuerung von außen ausgeschaltet werden, ohne dass sich der Athlet wehren kann. Was für eine Willkür!
 
Diese Entscheidung ist ein schwarzer Fleck auf einer ansonsten gelungenen Veranstaltung des TV Refrath, bei der ein Tempomacher half eine hervorragende Siegerzeit bei den Männern zu laufen und bei dem viele Athleten von Zuschauern und Betreuern zu guten Leistungen angefeuert wurden.
 
So sollte es sein - und nicht wie im für den Veranstalter höchst unrühmlichen Fall von Winfried Schmidt!





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Autor und Copyright: Robert Krämer für Laufen-in-Koeln
Foto: Irene Bendhiba