|
|
|
|
|
Fahrradbegleitung beim Straßenlauf - eine unsichere Grauzone |
|
|
Fahradbegleitung beim Köln-Marathon |
Im DLV-Regelwerk gibt es keinen
eigenen Paragraphen der eine
Fahradbegleitung verbietet, letzteres kann aber zu Regelverstößen führen
Bei einem Straßenlauf mit Hilfe
eines Radfahrers an der Spitze ordentlich Tempo machen, oder den Kumpel mit dem
Rad begleiten. Ist das eigentlich erlaubt? Eine Frage die immer wieder auftaucht
und zu Diskussionen führt. Laut DLV-Regelwerk heißt es
im Straßenlauf sinngemäß und etwas abgekürzt, dass ein Athlet auf der Laufstrecke keine fremde
Hilfe empfangen darf. Wenn man jemanden aber
unmittelbar mit dem Rad begleitet, ist das "eigentlich" eine direkte Hilfe für
den Athleten. Und jetzt befinden wir uns in einer Grauzone. Eine Grauzone wie
man es beispielsweise vom Marathon her kennt, wo die schnellsten Läuferinnen und
Läufer von Radfahrern begleitet werden.
Eine Radbegleitung kann aber zweifellos in verschiedenen Formen als Schrittmacher agieren. Und damit
wird dann klar gegen die Regeln (IWR 144) verstoßen.
Da
das eine mit dem anderen unmittelbar zusammenhängt, wird die Radbegleitung oft
gleichbedeutend mit dem Regelverstoß gleichgesetzt, bzw. ergibt sich aus der
Logik.
Um eventuelle Unstimmigkeiten
zwischen Athleten, Kritikern und Kampfrichtern erst gar nicht aufkommen zu
lassen, empfielt es sich für Veranstalter - wenn möglich - Radbegleitung gänzlich zu verbieten.
Ein vorbildliches Beispiel
hierfür liefert der Magdeburg-Marathon. In einer Kurzbeschreibung begründet er
auch seine Endscheidung zum Verbot:
"Zwei von vielen Gründen sind, dass sich die Teilnehmer mit einem persönlichen
Fahrradbegleiter einen Vorteil gegenüber den anderen Teilnehmern verschaffen
würden und die erhöhte Unfallgefahr."
|
Etwas anders zu werten ist ein
Führungsradfahrer. Seine Aufgabe besteht ausschließlich darin, darauf zu
achten dass der Weg frei ist und der Spitze den Weg zu weisen. |
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Mit freundschaftlicher Unterstützung des Leichtathletikverband Nordrhein
|
|
|
|
|
|