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German Road Races nennt
Eckpunkte für die Entwicklung im Laufsport
Auf der Verbandstagung des DLV
wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen. Demnach sollen für alle
Lauf-Veranstaltungen, gleichgültig ob diese bislang als Volkslauf oder als
Straßenlauf geführt wurden, bundeseinheitliche Gebühren erhoben werden. Und zwar
1 Euro für jeden Finisher ab U 20 und älter.
Die neue Regelung hat in der Laufszene zu hitzigen Diskussionen geführt.
Die Interessensgemeinschaft German Road Races (GRR) hat sich mit dem Thema
ebenfalls beschäftigt und lässt über die Medien folgende Mitteilung verbreiten:
German Road Races nennt
Eckpunkte für die Entwicklung im Laufsport
GRR-Vorstand kritisiert die Höhe der Gebührenabgabe, sieht aber auch
eine große Chance, erheblich mehr für die Förderung des Nachwuchses und
der Entwicklung des Laufsports herzulande zu tun und legt einen
umfangreichen Wunschzettel vor.
"Grundsätzlich begrüßen wir im Sinne einer Gleichbehandlung aller Läufe
eine einheitliche Gebührenregelung auf Bundesebene, allerdings hätte
diese aus Veranstaltersicht deutlich moderater ausfallen müssen", sagt
der GRR-Vorsitzende Horst Milde und steht zunächst einmal gegen den
allseits geäußerten Unmut vieler Veranstalter.
Der Zorn der Veranstalter richtet sich gegen den Beschluss des
Verbandsrates des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, die
Gebührenordnung für Laufveranstaltungen zum 1.1.2016 zu verändern.
Künftig sollen nämlich für alle Lauf-Veranstaltungen, gleichgültig ob
diese bislang als Volkslauf oder als Straßenlauf geführt wurden,
bundeseinheitliche Gebühren erhoben werden. Und zwar 1 Euro für jeden
Finisher ab U 20 und älter.
Bezahlen sollen künftig alle "Läufe" (so die einheitliche Sprachregelung
ab 2015) und sonstige Veranstaltungen mit leichtathletischem Charakter.
Die bisherige Gebührengestaltung oblag den Landesverbänden, sodass es
vorkam, dass manche Veranstalter 25 bzw. 30 Cent pro Finisher zu
bezahlen hatten, andere hingegen blieben gebührenfrei.
Betroffen von dieser
Neuregelung sind rund 3 500 Veranstaltungen in Deutschland mit extrem
auseinander klaffenden Finisherzahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob
diese von ehrenamtlich geführten Vereinen oder von Profit orientierten
Agenturen organisiert werden. So finishen beim Berlin-Marathon 35.000
Läufer, bei einem kleinen lokalen Lauf gar nur 50 Läufer.
"Manches ist nicht recht ausgegoren", kritisiert man bei German Road
Races den Schnellschuss. "Wir soll mit den allseits beliebten
Staffelmarathonstartern umgegangen werden? Wie werden künftig die Läufe
behandelt, die vor allem einen karitativen und sozialen Charakter
haben?" Horst Milde ist seit Mitte der sechziger Jahre Initiant von
heute weltweit angesehenen Veranstaltungen und hat die Entwicklung des
Laufsports in Deutschland entscheidend mitgeprägt. Als exzellenter
Kenner der Laufszene und Praktiker in besonderem Maße hat er natürlich
sogleich eine Reihe nachvollziehbarer Forderungen parat, die mit den
Mehreinnahmen aus der Gebührenordnung befriedigt werden könnten.
"Darüber wird im Bundesausschuss Laufen natürlich zu reden sein!" Und
hier ist Horst Milde kraft seines Amtes als Vorsitzender von German Road
Races Mitglied, denn beim DLV hat man vor einigen Jahren erkannt, wie
wichtig es ist, die Interessengemeinschaft der großen Läufe in
Deutschland ins Boot zu holen.
Nach ersten Reaktionen unter den GRR-Mitgliedern kommt auf die
Veranstalter eine erhebliche Mehrbelastung durch die neue
Gebührenordnung zu. Der langjährige Race-Director des Berlin-Marathon
nennt Beispiele, wonach Veranstalter aufgrund der geänderten
Berechnungsgrundlage mit einer Gebührenerhöhung zwischen 300 und 900
Prozent zu rechnen hätten.
"Das Argument seitens des DLV, es sei für uns Veranstalter lediglich ein
durchlaufender Posten, hieße im Klartext, dass sich die Meldegebühren
für jeden Teilnehmer um mindestens einen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
erhöhen müssten. Wir wissen aber, dass manche Veranstalter durch den
Konkurrenzkampf vor Ort keine Erhöhung der Meldegebühren vornehmen
können! Andere bewegen sich ohnehin schon am oberen Ende der
Gebührenskala!"
Wie der DLV in seinem Schreiben an die Volkslaufwarte und
Geschäftsstellen der Landesverbände ausführt, sei durch ein Urteil des
OLG Düsseldorf auch ein Zugriff auf so genannte "wilde" Veranstaltungen
möglich, die bislang am Fachverband vorbei organisiert wurden und in
Folge dessen auch keine Gebühren abführen mussten. Gemeint sind dabei
die zahlreichen Firmenläufe, aber auch die Spaßläufe im Schlamm mit und
ohne Hindernisse.
"Wenn schon eine Abgabe von einem Euro nicht verhindert werden kann,
dann möchten wir gerne wissen, wofür die vereinnahmten Gelder
nachprüfbar eingesetzt werden. Es kann nämlich nicht sein, dass diese
dazu verwendet werden, um ggf.
Haushaltslöcher zu stopfen!" so Horst Milde. "Vielmehr müssen diese
Gelder nachweislich in den Laufsport eingesetzt werden. Wir denken dabei
an eine gezielte Förderung des Nachwuchses, an eine Unterstützung der
Leistungssport treibenden Kaderathleten, an eine bessere Ausbildung der
im Laufsport tätigen Trainer und eine Unterstützung der Laufvereine. Als
GRR haben wir dazu einen Wunschzettel erstellt, den wir dem
Bundesausschuss Laufen zur nächsten Sitzung vorlegen werden!"
Der GRR-Wunschzettel im Überblick
- Zuschüsse für zentrale und dezentrale Nachwuchs-Fördermaßnahmen
- finanzielle Ausstattung des bereits bestehenden Nachwuchs-Laufcup
- Ausbildungsbegleitende Förderung für junge Athleten
- Stärkung des Deutschen Cross-Cup
- Finanzielle Anreize für Meisterschaften nach Muster der USA
- Stärkere Unterstützung im Lauf-Leistungssport
- Förderung von Trainer-Aus- und Weiterbildung (Trainer,
Lauftreffleiter)
- Förderung von laufaffinen Vereinen und LGs
- Verbesserung der sportmedizinischen Betreuung
- Honorierung innovativer Veranstaltungen
- Entlastung der Vereine durch Übernahme des Härtefonds
Zusammenfassend bekräftigt Horst Milde für den Vorstand von German Road
Races, dass es "höchste Zeit" wurde, die unterschiedliche
Kategorisierung in Volksläufe und Straßenläufe zu beseitigen und damit
auch eine bundeseinheitliche Regelung in der Gebührenordnung zu
installieren. "Selbstverständlich erkennen wir das legitime Recht des
Deutschen Leichtathletik-Verbandes an, als gemeinnützige Einrichtung zur
Finanzierung seiner satzungsgemäßen Aufgaben Gebühren und
Mitgliedsbeiträge zu erheben. Deshalb ist es nicht mehr als recht und
billig zu erfahren, was mit dieser doch beträchtlichen Mehreinnahme
geschieht. Es muss aber Leistung und Gegenleistung in einem gesunden
Verhältnis zueinander stehen!"
Wilfried Raatz
Darmstadt, 3. September 2014 |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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