|
|
|
|
|
DLV-Präsidium beschließt nationale Bestimmung |
|
DLV-Präsidium beschließt
nationale Bestimmung
Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf seiner
Sitzung in Darmstadt eine nationale Bestimmung beschlossen, die einerseits
Inklusion fördert und andererseits die teilweise schwierige Entscheidung über
einen möglichen Vorteil regelt. Mit der Regelung 144.3c, die ab dem 1. Januar
2015 in Kraft tritt, können künftig behinderte und nichtbehinderte Athleten
gemeinsam starten, werden aber getrennt gewertet.
Die Regelung wurde getroffen, um in der kommenden Saison Athleten mit und ohne
Behinderung Rechtssicherheit zu verschaffen und den gemeinsamen Sport zu
gewährleisten. Sie soll gelten, bis es entweder gelingt, sicherzustellen, dass
durch die Nutzung technischer Hilfsmittel keine Vorteile erlangt werden und die
Leistungen biomechanisch vergleichbar sind, oder auf der Ebene des
Internationalen Sports klare Regelungen zu dieser Problematik erlassen werden.
Die Regel 144.3c - Nationale Bestimmung DLV - lautet:
"Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw.
vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind,
benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen
angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen
Athleten zu werten."
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
|
|
|
|
|
|