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Gesundheitspolitik: Vorbeugen und Sparen mit dem Sport
 
 
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09.06.2004  

 
 

Das Ministerium von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat Ende Mai die lang erwarteten Eckpunkte für ein Präventionsgesetz vorgelegt. Diese Eckpunkte sollen als das Gerüst für die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung dienen. Mit ihr soll erstmals die Prävention als vierte Säule im deutschen Gesundheitswesen neben der akuten Behandlung, der Rehabilitation und der langfristigen Pflege ausgebaut werden.

 

In dem Papier selbst ist von einem Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitswesen die Rede. Der Deutsche Sportbund hatte kürzlich gemeinsam mit der AG Präventionsgesetz, die sich aus namhaften Experten zusammensetzt, eigene Vorstellungen präsentiert, die bereits mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmt sind.

 

Durch die jetzige Vorlage könnte der angekündigte Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes noch eingehalten werden. In der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsreform war festgehalten worden, dass das Präventionsgesetz zu Beginn 2005 in Kraft treten soll. Viele Experten haben aber in den letzten Monaten diesen Termin angezweifelt. Die Eckpunkte sollen die Grundlage für die Abstimmung in den politischen Gremien bilden.

 

Eckpunkte vom Gesundheitsministerium für ein Präventionsgesetz

 

Noch unklar ist die Stoßrichtung des Gesetzes. Als vordringlichstes Ziel sollen zunächst einmal alle Regelungen zur Prävention, die in unterschiedlichsten Gesetzen vorhanden sind, in einem Buch zusammengefasst werden. Da sich das Papier auf juristische Probleme wie Finanzierung oder gesetzliche Zuständigkeiten bezieht, werden der Sport oder die körperliche Bewegung in diesen Eckpunkten, die am 25. Mai erstmals in schriftlicher Form vorlagen, zunächst noch nicht explizit erwähnt. Allerdings kommt ein Beispiel, mit dem die Möglichkeiten der Prävention verdeutlicht werden, genau aus diesem Bereich. Danach könnten durch die entsprechende präventive Behandlung von chronischen Rückenschmerzen allein 2,6 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.

 

Ein Hauptbestandteil der Eckpunkte ist die Finanzierung einer Stiftung für Prävention, mit der übergreifende Maßnahmen finanziert werden sollen. Der Bund möchte sich die Aufsicht über diese Stiftung vorbehalten. Gleichzeitig aber ist nicht von einer Mittelbeteiligung des Bundes die Rede. Vielmehr soll der Haushalt der Stiftung vordringlich aus den Etats der Sozialversicherungen wie Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung gestaltet werden. Die privaten Krankenversicherungen sollen sich nur daran beteiligen. Insgesamt ist die Rede von 140 Millionen Euro jährlich.

 

Aus dem Stiftungskapital sollen drei Leistungsbereiche finanziert werden. Als erstes Ziel werden bundesweite Kampagnen zur Aufklärung genannt. Mit ihnen soll das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen für die eigene Gesundheit entwickelt und gestärkt werden. Hierfür soll sich der Möglichkeiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bedient werden. Zudem sollen Projekte nach den Maßgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO gefördert werden. Als drittes sollen zunächst Modellprojekte erprobt und bei Eignung auf den Gesamtbereich des Gesundheitswesens ausgedehnt werden.





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Autor und Copyright: Pressemitteilung des Deutschen Sportbundes

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