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Wechselbörse für Vereinsathleten mit Startpass endet bald |
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Startpass-Athleten unter sich - Crossmeisterschaften des LVN Kreis Köln/Rhein-Erft
2014 |
Startrechtübertragung auf einen anderen Verein bis Ende November möglich
Nur noch eineinhalb Wochen, dann
endet die so genannte "Wechselbörse". Athleten die einem Verein angehören und im
Besitz eines Startpasses sind, können ihr Startrecht in der Regel nur einmal im
Jahr an einen anderen Verein übertragen. Das betrifft lokal gesehen zurzeit
14.808 Athleten, die beim Leichtathletikverband Nordrhein (LVN) registriert
sind. Sie können an Meisterschaften teilnehmen und ihre Leistungen finden
Anerkennung in Bestenlisten.
Der Wechsel des Startrechts muss hierzu in der Zeit vom 1. Oktober bis 30.
November 2014 schriftlich beim Landesverband beantragt werden, damit das
Startrecht für den neuen Verein zum 1. Januar 2015 erteilt werden kann.
Von dieser Möglichkeit nehmen jedes Jahr zahlreiche Athleten Gebrauch. Sei es,
weil man örtlich umzieht, oder sich in einem anderen Verein bessere
Trainingsmöglichkeiten erhofft. So ein Wechsel will gut überlegt sein, denn er
kann nur einmal im Jahr vorgenommen werden. Ein Erstantrag oder Wiedereinstieg ist natürlich
jederzeit möglich.
Nach aktuellem Stand (17. November 2014) werden voraussichtlich 9 Athleten gar
in einen anderen Landesverband wechseln. Im Gegenzug wechseln 21 Athleten aus
anderen Landesverbänden zum LVN. Innerhalb des Landesverbandes Nordrhein
wechseln 132 Athleten den Verein. Den größten Zuwachs verzeichnen dabei wieder
der TSV Bayer 04 und LT DSHS Köln.
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Wenn ein Wechsel
ansteht:
Der neue Verein muss dem
Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den
Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Mittwoch, 30.
November 2014 eingehend (!!!) vorlegen.
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins
(alter Startpass mit Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses
Schreiben) beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins,
dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert
hat.
Die beim Startrechtwechsel
zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der Deutschen
Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter § 4.
Formulare (Quelle: LVN):
-
Muster einer Freigabeerklärung
-
DLV-Startpassformular.pdf
-
DLV-Startpassformular.doc |
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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