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Vereinsläufer kosten weniger als Volksläufer - aber nicht immer |
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Start beim
Lauf "Rund um das Bayerkreuz". Bei solchen qualitativ hochwertigen
Straßenläufen sind vermehrt Teilnehmer aus Leichtathletikvereinen
anzutreffen. |
Hinter die Kulissen geschaut:
Zur Berechnung der Verbandsabgabe wird unter Volks- & Vereinsläufer
unterschieden
Vereinsläufer bestimmen dabei den Endpreis der Rechnung
Bis auf wenige Ausnahmen
(Private Laufveranstaltungen) sind die Laufveranstaltungen maßgeblich über den
Leichtathletikverband organisiert. Sie erhalten exklusiv das begehrte Label
"Genehmigter DLV Volkslauf, bzw. genehmigter DLV Volks- & Straßenlauf.
Die Teilnehmer können sich somit sicher sein, dass es sich dabei um eine
Laufveranstaltung handelt, bei der sich der Veranstalter verpflichtet hat, die
Regeln der Deutschen Leichtathletikordnung einzuhalten. Bei genehmigten DLV
Straßenläufen werden die Veranstaltungen sogar von einer Verbandsaufsicht
begleitet, die für den Veranstalter vor Ort beratend tätig sind und dem DLV
gegenüber eine ordnungsgemäße Durchführung bestätigen. Das ist vor allem
wichtig, wenn es um die Anerkennung von Laufzeiten für Bestenlisten geht.
Nach
Abschluss des Laufes erhalten die Veranstalter vom Verband eine Rechnung. Neben
der Genehmigungsgebühr in Höhe von 15 Euro werden für Volksläufer 30 Cent
berechnet. Bei beispielsweise 1000 Teilnehmern wären das also 300 Euro. Zum
Vergleich - eine Sambagruppe kostet in etwa genauso viel, ein bestellter
Moderator nicht selten mehr. Selbstverständlich
unterstützt der Verband dabei ihre Mitgliedsvereine. Für Teilnehmer von
Leichtathletik-Vereinen werden hingegen "nur" 25 Cent berechnet; Hierbei wird
bei mehr als 120 Teilnehmern die Genehmigungsgebühr angerechnet.
Zur Feststellung von Teilnehmern von Leichtathletik-Vereinen, setzt es
allerdings voraus, dass diese Athleten auch unter ihrem Vereinsnahmen gemeldet
waren. Wer also als Vereinsmitglied z.B. unter dem Namen seines
privaten Lauftreffs oder dem Label seines Sponsor läuft, erhöht damit automatisch die Abgabe
jeweils um 5 Cent - zu ungunsten des Veranstalters.
Anmerkung: Die Preisangaben
(Stand Januar 2015) beziehen sich auf den Leichtathletikverband Nordrhein. In
anderen Landesverbänden können unter Umständen andere Gebühren anfallen.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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