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Neues
Gütesiegel des DLV für Lauf-, Walking- und Wander-Veranstaltungen. |
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Neues Gütesiegel ab 2016
Laufveranstalter, die ihre Events beim Leichtathletikverband anmelden, erhalten
über ihren Landesverband ein entsprechendes Logo des DLV. Dieses Gütesiegel
weist die Veranstaltung dahingehend aus, dass sie vom Leichtathletikverband
genehmigt ist. Die Veranstalter verpflichten sich dabei zur Einhaltung von
entsprechenden Auflagen des Leichtathletikverbandes. Teilnehmer können sich
somit sicher sein, dass sie an einer Veranstaltung des organisierten Sports
teilnehmen. Leistungen von Athleten mit Startpass werden beim
Leichtathletikverband ausschließlich bei solchen Veranstaltungen anerkannt.
Bisher wurden Laufveranstaltungen in zwei Kategorien aufgeteilt und zwar in
Volks- und Straßenlauf, wobei jeweils ein entsprechendes Regelwerk dahinter
stand.
Ausgehend von einer
Satzungsänderung des DLV wird der Straßen- und Volkslauf ab 2016
vereinheitlicht. Dann gibt es nur noch ein Logo des DLV: "Genehmigter Lauf -
Walken/Wandern"
Veranstalter die ihren Lauf für 2016 bei ihrem jeweiligen Landesverband anmelden
und genehmigt bekommen, dürfen das Logo in ihren Ausschreibungen für nächstes
Jahr entsprechend verwenden.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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