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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Änderungen in der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) zum 15.07.2015
 
 
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07.07.2015  

 
 


Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletikverband (DLV) hat eine vom Präsidium beauftragte Änderung der DLO zum 15. Juli 2015 wie folgt beschlossen:
 
§ 12 Organisationsgebühren
Die Teilnahme an den in § 6 genannten Veranstaltungen setzt die Zahlung der in § 2 GBO festgelegten Organisationsgebühr voraus.
Die in §2 GBO festgelegten Höchstsätze gelten ebenfalls für Volkslaufveranstaltungen (siehe Anhang 4 Nr. 7).
Die tatsächlich festgelegten und erhobenen Organisationsgebühren dürfen nur nach Wettbewerben und Altersklassen unterscheiden. Es ist zulässig, für Mitglieder der eigenen Verbandsorganisation oder allgemein für Inhaber eines gültigen Startrechts („Startpass“) eine geringere Gebühr zu verlangen, nicht jedoch eine höhere.

[…]
§ 16 Inkrafttreten
Die Deutsche Leichtathletik-Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an in Kraft.
Die Änderung zu § 12 tritt zum 15. Juli 2015 in Kraft.
   
 

Anhang 2
Zusatzbestimmungen zur Organisation und Durchführung
von Veranstaltungen und Wettkämpfen

2.6 In dem Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung hat der Veranstalter/Ausrichter anzugeben bzw. sich zu verpflichten:
2.6.1 an welchem Tag die Veranstaltung stattfinden soll, um welche Veranstaltungsart es sich handelt, welche Wettbewerbe für welche Altersklassen durchgeführt werden und welche Organisationsgebühren erhoben werden.
2.6.2 die festgelegten Organisationsgebühren (entsprechend DLO §12) regelkonform festzulegen und abzuführen.
2.6.3 ff alt 2.6.2 ff
3.7.7 Bei Nicht-Einhaltung der in Nr. 2.6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen ist die Genehmigung zu verweigern.
In anderen begründeten Fällen kann die Genehmigung verweigert werden. Ist dies der Fall kann dagegen innerhalb einer Frist von 2 Wochen, vom Tag der Zustellung der Entscheidung an gerechnet, Einspruch bei der jeweiligen Verbandsorganisation erhoben werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
10. Inkrafttreten
Diese Zusatzbestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Die Änderungen zu Nr 2.6 und Nr. 3.7.7 treten zum 15. Juli 2015 in Kraft.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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