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Wenn es nicht DLV-Vermessen ist, ist es nicht DLV-Vermessen |
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Ein Messrad dieser Art
funktioniert nur auf absolut ebenem Untergrund. Zum Vermessen von
anerkannten Straßenläufen nach den Internationalen Wettkampfregeln ist
es daher eher ungeeignet und findet dort auch keine Verwendung. |
Eine Sache der Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Läufern
Oder sind 10 Kilometer = 10 Kilometer?
Eine Szene die sich auf Facebook immer wieder abspielt, Läuferinnen und Läufer
gratulieren sich gegenseitig zu ihren tollen Zeiten und dokumentieren ihre neue,
persönliche Bestzeit. Die Strategie des Laufveranstalters ist aufgegangen, bei
der Freude unter den Teilnehmern darf er sich sicher sein, dass die
Bestzeitläufer nächstes Jahr wieder mit dabei sind. Was die Läuferinnen und
Läufer aber im Allgemeinen aus Unwissenheit nicht wissen, dass (z.B.) eine
ausgewiesene 10 km Strecke nicht immer in Wirklichkeit 10 Kilometer lang ist.
Oftmals sind die Strecken in Wahrheit um einiges kürzer. Der Frust dürfte
vorprogrammiert sein, wenn die frisch gebackenen Bestzeitläufer auf einer unter
den Richtlinien der Leichtathletik vermessenen Strecke dann langsamer sind. Es
ist nicht auszuschließen, dass diejenigen Läufer dann vielleicht diesen Lauf
meiden, weil man da ja viel länger braucht, als auf der anderen (etwas kürzeren)
Strecke.
Damit die Leistung untereinander vergleichbar ist, hat man sich im Straßenlauf
international auf ein alleingültiges Messverfahren geeinigt, nach der so
genannten Jones-Counter Methode. Hierzu wird am Vorderrad eines Fahrrades ein
mechanisches Zählwerk angebracht und die Strecke nach einem festgelegten
Verfahren auf Grundlage der
Internationalen Wettkampfregel 240.3 (IWR) vermessen. Ein Verfahren, das
reproduzierbar ist. An Glaubwürdigkeit gewinnt die Vermessung allerdings erst,
wenn die Vermessung (in Hinsicht auf Deutschland) von einem DLV-lizensierten
Vermesser durchgeführt und das Protokoll der Vermessung vom Deutschen
Leichtathletikverband (DLV) abgenommen wurde. Auf solchen Strecken erbrachte
Leistungen können dann national, bzw. international anerkannt werden und finden
bei Teilnehmern mit Startpass Einzug in die jeweiligen Bestenlisten. Und der
Läufer kann sich sicher sein, dass die Strecke auch tatsächlich so lang war, wie
sie in der Ausschreibung ausgewiesen wurde. Bei Läufen, die nicht DLV-Vermessen
sind, können sich Teilnehmer folglich untereinander nur innerhalb des jeweiligen
Rennens miteinander vergleichen.
Viele Veranstalter scheuen den
Aufwand und die Kosten für eine DLV-Vermessung und vermessen
ihre Strecken lieber selbst nach eigenem Ermessen und benutzen hierfür
unterschiedliche Gerätschaften wie Messrad, GPS oder sonstige Utensilien. Dass
das nicht funktionieren kann, hat vor ein paar Jahren bereits das Laufmagazin
"aktiv laufen" dokumentiert. Hierzu testete man unterschiedliche Systeme, wie
Laufcomputer, GPS, Fußsensor,
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Streckenaufzeichnung mit der Polar V800. Gelaufen wurde ausschließlich auf
der Markierung zwischen Bahn 2 und Bahn 3. Die Streckenaufzeichnung ist
breit gestreut, im
nördlichen Teil wird das GPS-Signal sogar abgelenkt und verfälscht die
Aufzeichnung/Vermessung. |
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Messrad, Smartphone und Vermessungen
über Googlemaps am
Computer. Das Ergebnis ist nicht wirklich verwunderlich - jedes System ergab
eine andere Streckenlänge. Teilweise wichen sie von der exakten Länge um bis zu
7 Prozent ab. Wobei die geringste Abweichung bei 1,4 Prozent lag. Eine
Reproduzierung der jeweiligen Vermessung ausgeschlossen. Lediglich die
DLV-Vermessung war eindeutig und reproduzierbar.
Ein Experiment, was jeder für sich selbst einmal mit seiner Laufuhr ausprobieren
kann. Man absolviert einige Runden auf einer 400m Bahn und schaue sich dann die
GPS-Aufzeichnung am Computer an. Die Aufgezeichnete Strecke verläuft sonst wo,
nur nicht exakt auf der Bahn, auf der man die ganzen Runden gelaufen ist.
Doch wie erkennt man als Außenstehender, wie eine Strecke vermessen wurde?
Hinweise darüber gibt eine beim
DLV geführte Liste aller entsprechend vermessenen Strecken. Dort sind alle
vom DLV anerkannte Strecken gelistet, allerdings nur von Veranstaltungen, die
auch beim Leichtathletikverband gemeldet sind. Unabhängig davon können
Privatveranstalter ihre Strecken zwar auch DLV-Vermessen lassen, so wie es die
Kölner Agentur Pulsschlag z.B. macht - die werden aber, da sie dem Verband nicht
angehören, in der Liste nicht mit aufgeführt. Entgegen der allgemeinen Meinung,
dass eine entsprechende Vermessung nur bei Bestenlisten-Strecken über 5/10/HM
und Marathon Sinn macht, führt der DLV auch Strecken mit krummen Distanzen. Ganz
nach dem Motto "Der Teilnehmer hat das Recht zu wissen, wie lang die Strecke
war". Es ist einfach eine Sache der Transparenz und Ehrlichkeit den Teilnehmern
gegenüber.
In der Ausschreibung oft falsch dargestellt
Vorsicht: Viele Veranstalter, die ihre Strecke
DLV-Vermessen haben, meinen zwar das richtige, weisen dies in ihrer
Ausschreibung aber falsch aus. Dort findet man dann oft Begriffe wie "Offiziell
vermessen" oder gar "Amtlich vermessen". Beides ist falsch. Amtlich vermessen
ist ein Messverfahren, dass alles andere mit dem international anerkannten
Messverfahren in der Leichtathletik im Straßenlauf zu tun hat. Dabei sei nur am
Rande erwähnt, dass die Laufstrecken-Vermesser weder Beamte und der DLV auch keine staatliche
Behörde ist.
Man sollte sich bei den ganzen Begrifflichkeiten aber auch nicht in die Irre
führen lassen. "Final vermessen" bedeutet z.B. noch lange nicht, dass die
Strecke im Sinne von DLV-Vermessen wurde. Veranstalter, die über DLV-Vermessene
Strecken verfügen, sollten das auch so wiedergeben: "Die Strecke ist
DLV-Vermessen. Die Vermessung der Strecke wurde auf der Grundlage der
Internationalen Wettkampfregel 240.3 (IWR) durch einen lizensierten
DLV-Vermesser durchgeführt" Ggf. kann der Erklärung noch "und erfüllt die
Vorgaben des DLV-Streckenzertifikates (Bestenlistenfähig)." beigefügt werden.
Läuferliste mit zweifelhaftem Ranking
Manch private Institutionen hat sich die Arbeit gemacht
und Bestenlisten für Breitensportler angelegt. So eine Liste findet man z.B. bei
Achim Achilles. Im Prinzip eine gute Idee, weil dort auch Läufer gelistet
werden, die nicht im Besitz eines Startpasses sind. Wogegen in den
DLV-Bestenlisten ja nur Athleten mit Startpass berücksichtigt werden. Leider
haben solche Breitensportler-Bestenlisten einen großen Schönheitsfehler. Dort
werden Läufe mit DLV-Vermessenen Strecken mit Läufen von nicht bestätigten
Streckenlängen gleichgesetzt. Also Äpfel mit Birnen verglichen. Nach der
Läuferliste von
Achim Achilles werden dort z.B. die Ergebnisse des 10 Kilometer Laufes vom
DeutschePostLadiesRun Köln (Dessen Strecke nach einem nicht nachvollziehbaren Verfahren ermittelt wurde und in Wirklichkeit um mehrere 100 Meter
kürzer war), mit dem DLV-Vermessenen 10 km Sommerlauf des LSV Porz
gleichgesetzt. Seriös ist das auf jeden Fall nicht.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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