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KKH unterstützt auch 2016 den organisierten Sport mit einer Gebührenabgabe |
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KKH unterstützt auch weiterhin den organisierten Sport
Die Kaufmännische Krankenkasse
(KKH) veranstaltet jährlich eine Lauftour in diversen Städten. Bisher meldete
sie diese Lauftour bei den entsprechenden Landesverbänden ordnungsgemäß an und
zahlte unterschiedliche Gebühren für die durchgeführten Läufe an die
Landesverbände.
Die Einnahmen aus Start- und
Teilnahmegebühren gingen zu 100 % als Spende an BILD hilft e. V. "Ein Herz für
Kinder". Diese Laufveranstaltungen weisen somit einen karitativen Charakter auf
und sind laut neu verabschiedeter DLO gültig ab 01.01.2016 nicht mehr
gebührenpflichtig (gemäß GBO 2016, § 1.4.4).
Im Rahmen eines Gespräches mit dem DLV ergab sich ein Angebot seitens der KKH,
dass sie trotz des karitativen Status eine bundeseinheitliche Lösung zur
Gebührenordnung unterstützen und bereit sind, eine pauschale Gebührenabgabe ab
2016 an die jeweiligen Landesverbände weiterhin aufzubringen. Gemeinsamer
Konsens war hierbei, dass die KKH nicht schlechter gestellt wird als 2015. Damit
erkennt die KKH das Gebührenrecht des DLVs auch weiterhin an. Damit erhält jeder
betroffene Landesverband eine einheitliche Gebühr ab 2016.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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