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Anti-Doping-Code wird auf die Probe gestellt |
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v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr.
Heiko Strüder (Rektor), Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte (Leiter Institut
für Sportrecht), Dr. Lars Mortsiefer (NADA-Vorstandsmitglied),
Alexandra Wördehoff (Institut für Sportrecht) |
Institut für Sportrecht
evaluiert den Nationalen Anti Doping Code,
ein Anti-Doping-Regelwerk für den
deutschen Sport
Die Nationale Anti Doping
Agentur Deutschland (NADA) hat das Institut für Sportrecht der Deutschen
Sporthochschule Köln damit beauftragt, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) in
Deutschland auszuwerten und dessen Umsetzung in der Praxis zu beurteilen.
Der NADA-Code ist das
maßgebliche, sportartenübergreifende Regelwerk im Bereich der Anti-Doping-Arbeit
in Deutschland und setzt die internationalen Vorgaben aus dem Welt Anti Doping
Code (WADC) im deutschen Sport um. Grundlegendes Ziel beider
Anti-Doping-Regelwerke ist der Schutz der fundamentalen Rechte der Athletinnen
und Athleten, an einem dopingfreien Sport teilnehmen zu können.
Der NADA-Code für den deutschen
Sport wurde bereits 2004 verabschiedet und umgesetzt und seitdem mehrfach
überarbeitet. Aktuell ist der NADA-Code 2015 gültig. Die Übersetzung der
internationalen Vorlage (WADC 2015) ins Deutsche und die Anpassung an das
deutsche Rechtssystem hatten bereits Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des
Instituts für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln, und sein Team
übernommen.
Das nun startende neue
Forschungsvorhaben zwischen dem Institut für Sportrecht und der NADA widmet sich
inhaltlich der Frage nach dem Erfolg der Dopingbekämpfung auf Grundlage des
NADA-Codes. Es wird also geprüft, ob sich dieses Regelwerk in der Praxis
bewährt. Eine vergleichbare Evaluierung gibt es national und international
bisher nicht. Ziel des Forschungsauftrages ist es, die Umsetzung des Codes zu
evaluieren und deren Erfolg zu messen. Erarbeitet werden sollen aber auch
Vorschläge, wie die rechtlichen Vorgaben im Anti-Doping-Bereich verbessert und
die alltägliche Anwendung des NADA-Codes optimiert werden können. Diese
Vorschläge könnten möglicherweise auch dazu dienen, Änderungen des WADA-Codes
anzuregen.
Die Projektlaufzeit erstreckt
sich über zwei Jahre bis Ende Dezember 2017. Die Fördersumme beträgt rund 92.000
Euro.
Der Vertrag über das
Drittmittelprojekt wurde im Rahmen des 7. Kölner Sportrechtstages am 8. Dezember
2015 von VertreterInnen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Nationalen
Anti Doping Agentur unterzeichnet.
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Autor und Copyright: Julia Neuburg für Laufen-in-Koeln
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