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Neuer zentraler Versicherungsschutz für Nichtvereinsmitglieder ab 2016 |
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Neuer zentraler Versicherungsschutz für Nichtvereinsmitglieder ab 2016
Im Zuge der bundeseinheitlichen
Harmonisierung der Gebührenregelung bei Stadionfernen Veranstaltungen, bietet
der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) rückwirkend zum 01.01.2016 für alle
Beteiligten und insbesondere für Läuferinnen und Läufer einen zentralen
Versicherungsschutzes für Nichtvereinsmitglieder als weitere Leistung an. Der
Versicherungsschutz greift für alle deutschen und ausländischen Läufer/innen bei
allen bei den Landesverbänden (LV) angemeldeten und genehmigten Stadionfernen
Veranstaltungen in Deutschland. Der bundeseinheitliche Versicherungsschutz der
ARAG über den DLV beinhaltet:
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Komplementäre
Krankenversicherung |
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Additive
Unfallversicherung |
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Haftpflichtversicherung |
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Rechtsschutzversicherung |
Bisher haben nur vereinzelte LV einen Zusatzversicherungsschutz für
Nichtvereinsmitglieder bei Stadionfernen Veranstaltungen abgeschlossen. Viele
Läufer/innen, die kein Mitglied in einem Leichtathletikverein sind, sind bisher
bei Veranstaltungen über den verein nicht versichert und laufen damit auf eigene
Gefahr.
Des Weiteren greifen die bisherigen abgeschlossenen Versicherungsverträge der
LV nur für Vereinsmitglieder bei Veranstaltungen im jeweiligen
Landessportbereich. Läufer/innen, die nicht in ihrem eigenen Bundesland an
einer Laufveranstaltung teilnehmen, sind bisher nicht bzw. nur dort versichert,
wo der zuständige LV eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
Mit der Einführung dieser
neuen bundeseinheitlichen Regelung des Versicherungsschutzes für
Nichtvereinsmitglieder über den DLV ist jede/r Läufer/in bei einem Laufevent,
der über einen Verein angemeldet ist, in ganz Deutschland versichert. Dieser
Versicherungsschutz greift bei allen Veranstaltungen, die vom jeweiligen LV
genehmigt wurden und bei der ein Verein zumindest als ideeller Träger
eingebunden ist. Die LV benötigen zukünftig keine Zusatzversicherung für
Nichtmitglieder.
Die von einigen LV bereits in 2016 bezahlten Prämien für eine
Nichtmitgliederversicherung werden von der ARAG zurückerstattet.
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Achtung: Läuferinnen und Läufer die an Laufveranstaltungen teilnehmen,
die nicht beim Verband angemeldet und von ihm genehmigt sind, sind unter
Umständen nicht versichert und laufen auf eigene Gefahr. Zur besseren
Orientierung sind beim Leichtathletikverband angemeldet und genehmige
Veranstaltungen im
Laufen-in-Koeln Laufkalender entsprechend mit dem DLV-Lauflogo
gekennzeichnet. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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