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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Neuer zentraler Versicherungsschutz für Nichtvereinsmitglieder ab 2016
 
 
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01.03.2016  

 
 

 
Neuer zentraler Versicherungsschutz für Nichtvereinsmitglieder ab 2016

 
Im Zuge der bundeseinheitlichen Harmonisierung der Gebührenregelung bei Stadionfernen Veranstaltungen, bietet der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) rückwirkend zum 01.01.2016 für alle Beteiligten und insbesondere für Läuferinnen und Läufer einen zentralen Versicherungsschutzes für Nichtvereinsmitglieder als weitere Leistung an. Der Versicherungsschutz greift für alle deutschen und ausländischen Läufer/innen bei allen bei den Landesverbänden (LV) angemeldeten und genehmigten Stadionfernen Veranstaltungen in Deutschland. Der bundeseinheitliche Versicherungsschutz der ARAG über den DLV beinhaltet:
 
- Komplementäre Krankenversicherung
- Additive Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
 
Bisher haben nur vereinzelte LV einen Zusatzversicherungsschutz für Nichtvereinsmitglieder bei Stadionfernen Veranstaltungen abgeschlossen. Viele Läufer/innen, die kein Mitglied in einem Leichtathletikverein sind, sind bisher bei Veranstaltungen über den verein nicht versichert und laufen damit auf eigene Gefahr.
 
Des Weiteren greifen die bisherigen abgeschlossenen Versicherungsverträge der LV nur für Vereinsmitglieder bei Veranstaltungen im jeweiligen Landessportbereich. Läufer/innen, die nicht in ihrem eigenen Bundesland an einer Laufveranstaltung teilnehmen, sind bisher nicht bzw. nur dort versichert, wo der zuständige LV eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
 
Mit der Einführung dieser neuen bundeseinheitlichen Regelung des Versicherungsschutzes für Nichtvereinsmitglieder über den DLV ist jede/r Läufer/in bei einem Laufevent, der über einen Verein angemeldet ist, in ganz Deutschland versichert. Dieser Versicherungsschutz greift bei allen Veranstaltungen, die vom jeweiligen LV genehmigt wurden und bei der ein Verein zumindest als ideeller Träger eingebunden ist. Die LV benötigen zukünftig keine Zusatzversicherung für Nichtmitglieder.
 
Die von einigen LV bereits in 2016 bezahlten Prämien für eine Nichtmitgliederversicherung werden von der ARAG zurückerstattet.

 
    Achtung: Läuferinnen und Läufer die an Laufveranstaltungen teilnehmen, die nicht beim Verband angemeldet und von ihm genehmigt sind, sind unter Umständen nicht versichert und laufen auf eigene Gefahr. Zur besseren Orientierung sind beim Leichtathletikverband angemeldet und genehmige Veranstaltungen im Laufen-in-Koeln Laufkalender entsprechend mit dem DLV-Lauflogo gekennzeichnet.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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