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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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DLV präsentiert neue Lauflogos für genehmigte Laufveranstaltungen
 
 
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10.08.2016  

 
 

Der Deutsche Leichtathletikverband präsentiert für 2017 neues Qualitätssiegel für seine Laufveranstaltungen
 
Wer als Laufveranstalter seinen Lauf beim Deutschen Leichtathletikverband (DLV), bzw. Landesverband anmeldet und durch ihn genehmigt bekommt, erhält für seine Veranstaltung ein Qualitätssiegel. Das so genannte DLV-Genehmigungslogo zeichnet Veranstaltungen aus, die nach den Regeln und Qualitätsmerkmalen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) abgehalten werden. Bis 2015 unterschied man dabei unter Volks- & Straßenlauf, wobei die Begriffe für bestimmte Regelwerke standen. Bei einem genehmigten Straßenlauf musste die Strecke z.B. DLV-Vermessen sein und unter Aufsicht einer Verbandsaufsicht abgehalten werden.
 
2016 führte der DLV im Rahmen einer Umstrukturierung seines Regelwerks im Laufbereich ein neues, einheitliches "Genehmigter Lauf" Logo ein, das die bisherigen zwei Logos ablöste. Damit verschwanden auch die Begriffe Volks- & Straßenlauf.
 
Das Problem des 2016er-Siegel war allerdings, dass man dem einheitlichen Logo nicht mehr ansehen konnte, um welche Art von Lauf es sich handelt. Das störte vor allem Laufveranstalter, die ihre Veranstaltung unter den Qualitätsmerkmalen wie "bestenlistenfähiger Lauf" mit "DLV vermessenen Strecken" unter "Verbandsaufsicht" durchführten. Der DLV nahm sich dieser Problematik an und präsentiert nun für 2017 zwei neue Logos, die Erinnerungen an die alten Siegel wecken und keine Fragen mehr offen lassen sollten. Siehe Abbildungen.
 
Neben einem einheitlichen Regelwerk genießen Teilnehmer bei DLV genehmigten Läufen vor allem auch Versicherungsschutz.
 
 
Die "Qualitätssiegel" des DLV für genehmigte Laufveranstaltungen
 
bis 2015
2016  
ab 2017
 
 
Darüber hinaus gibt es auch wieder ein Siegel für Bergläufe,
welches in unserer Region aber nicht zum Einsatz kommt

 
ab 2017  
 
 
    Achtung: Die Genehmigungslogos dürfen nur in Verbindung mit Laufveranstaltungen verwendet werden, die durch den DLV oder Landesverband genehmigt wurden!




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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